Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 34 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Will ein Mannschaftsführer/Betreuer mit einem seiner Schützen sprechen, darf er mit ihm nicht unmittelbar in Verbindung treten und ihn im Schützenstand ansprechen. Er muss die Erlaubnis der Aufsicht einholen, die den Schützen aus dem Schützenstand ruft. 0.9.7 Scheibenwechsel Zum Wechseln der Scheiben kann der Schießleiter Hilfskräfte zulassen, sofern die technischen Voraussetzungen dieses erfordern. Die Hilfskräfte werden vom Veranstalter zugelassen und werden vom Schützen gestellt. Ausnahmen siehe Teil 10 der Sportordnung (Körperbehinderte). 0.9.8 Disziplinarbestimmungen (Ausnahmen siehe Fachteile) Unsportlichkeiten und Regelverstöße eines Schützen werden wie folgt geahndet: 1. Eine Warnung (Zeigen der Gelben Karte) kann durch die Aufsicht/ Schießleitung/Jury erfolgen. 2. Ein Ring-/Trefferabzug (Zeigen der Grünen Karte; zwei Ringe/ein Treffer) kann durch Schießleitung/Jury erfolgen. 3. Eine Disqualifikation (Zeigen der Roten Karte) kann nur durch Schießleitung/Jury (mit Mehrheitsbeschluss) erfolgen. Ausnahme bei Sicherheitsverstößen. Eine Sperre ist vom Veranstalter für die jeweilige Veranstaltung festzusetzen. 0.9.8.1 Wertung bei Disqualifikation oder Sperre Bei Disqualifikation oder Sperre verfällt das Startgeld. Eventuell geschossene Ergebnisse werden gestrichen. Neben einer disziplinarrechtlichen Ahndung können schwere Verstöße gegen die Sportordnung auch bestraft werden. In beiden Fällen entscheiden hierüber die aufgrund der Satzung des DSB zuständigen Rechtsorgane mit den in § 16 DSB-Satzung aufgeführten Sanktionen. Mit den unter § 16 DSB-Satzung aufgeführten Sanktionen werden danach insbesondere geahndet: 1. Verstöße gegen das Meldeverfahren zur Deutschen Meisterschaft oder zu den zur Deutschen Meisterschaft qualifizierenden Meisterschaften (unter anderem 0.7.4 ff.), 2. Verstöße gegen das Meldeverfahren für Wettkämpfe im Ausland und die Beteiligung an nicht ordnungsgemäß gemeldeten Wettkämpfen im Ausland (unter anderem 0.9.3.), 3. schwere Verstöße gegen Regelungen der Sportordnung, die die Sicherheit und den Fair-Play-Gedanken betreffen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDAzMjI=