Sportordnung des DSB

Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Regeln für das Bogenlaufen Teil 13; Seite 16 13 Für das kniende Schießen ist eine Unterlage zugelassen, auf der das am Boden befindliche Knie aufgelegt werden darf. Alternativ kann ein Knieschoner mit einer Polsterung getragen werden. Die folgenden Regelungen gelten für beide Bogenarten. 13.1.2.5 Tragen des Bogens Der Athlet kann zwischen drei Arten wählen, den Bogen zu tragen: n i n der Hand n i n einem Bogenrucksack n m it einem Tragegurt 13.1.2.5.1 Bogen in der Hand tragen Wenn der Bogen während der Laufphasen in der Hand getragen wird, ist ein Rückenköcher für Pfeile erlaubt. Siehe auch 13.1.2.6.1. 13.1.2.5.2 Bogenrucksack Der Bogenrucksack (siehe Abb. 5a) kann auch zum Tragen von Pfeilen verwendet werden, solange die Pfeile während des Laufens geschützt und fixiert gehalten werden. Die gesamte Ausrüstung, die auf dem Rücken getragen wird, darf die Breite der Schultern des Athleten nicht überschreiten. Neben dem Bogen und den Pfeilen darf keine weitere Ausrüstung im Bogenrucksack mitgeführt werden. 13.1.2.5.3 Tragegurt für den Bogen Ein Tragegurt besteht aus zwei Schultergurten und einem Befestigungssystem, welches fest mit dem Bogen verbunden ist (siehe Abb. 5b). Aufgesetzte Taschen oder Beutel sind am Tragegurt verboten. Der Tragegurt muss so am Bogen befestigt sein, dass er auch bei einem Sturz nicht abrutschen kann. Der Tragegurt muss auf beiden Schultern getragen werden. Die Bewegung des Bogens muss so begrenzt sein, dass die Spitze des oberen Wurfarms nicht über die Schulterbreite hinausragt. a) Bogenrucksack Bilder: Stefan Lehmann b) Tragegurt Bild: Frank Wolf Abb. 5: Tragemöglichkeiten Bogen (Beispiele) Ist ein Tragegurt am Bogen montiert oder ein Bogenrucksack vorhanden, muss der Bogen in der Laufphase auf dem Rücken getragen werden.

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