Sportordnung des DSB

Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Regeln für das Bogenlaufen Teil 13; Seite 17 13 13.1.2.6 Transport der Pfeile Neben der Option, die Pfeile in der Athleten-Schießzone zu hinterlegen, kann eine der beiden folgenden Möglichkeiten gewählt werden, die Pfeile zu tragen: n Rückenköcher n V erwendung eines am Bogen oder Tragegurt befestigten Köchers oder Haltevorrichtung Der Athlet muss die gewählte Option während aller Laufphasen des Rennens verwenden. 13.1.2.6.1 Rückenköcher Im Rückenköcher sind die Pfeile so zu verstauen, dass sie während des Laufs geschützt und fixiert gehalten werden. Die gesamte Ausrüstung darf die Breite der Schultern des Athleten nicht überschreiten. 13.1.2.6.2 Köcher bzw. Haltevorrichtung Erlaubt ist ein Köcher oder eine Haltevorrichtung für die Pfeile, der entweder am Bogen oder am Tragegurt befestigt ist. Die Pfeile müssen während der Laufphase so gesichert und fixiert sein, dass sie nicht herausfallen oder andere Athleten behindern bzw. gefährden. Der Bogen (inkl. evtl. montiertem Köcher) sowie der Rückenköcher dürfen erst in der Athleten-Schießzone vom Rücken genommen werden und müssen vor dem Verlassen dieser wieder auf dem Rücken verstaut sein. 13.1.3 Laufstrecken, Pfeilzahl, Auflagengröße Im Wettkampf wechseln sich Lauf- und Schießphasen ab. Der Wettkampf beginnt und endet mit einer Laufphase. Nach jeder Laufphase (außer der letzten) werden abhängig von der Altersklasse 3 bzw. 4 Pfeile geschossen. Die Länge der Laufstrecke, die Schießentfernung sowie die Auflagengröße sind Tabelle 2 bzw. Tabelle 3 zu entnehmen. Für jeden Schießfehler muss der Athlet vor der nächsten Laufphase eine Strafrunde laufen. Die Länge der Strafrunde soll 15 % der Laufstrecke betragen. Entsprechend den örtlichen Gegebenheiten am Wettkampfort kann die Länge der Laufstrecke innerhalb des angegebenen Bereichs variieren.

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