Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Regeln für das Bogenlaufen Teil 13; Seite 15 13 13.1.2.2.6.5 Visier Ein Visier zum Zielen ist nicht zulässig. 13.1.2.2.6.6 Fingerschutz / Ablasshilfe Ein Fingerschutz zum Ziehen, Halten oder Lösen der Sehne (ausgenommen Fingersaver) ist zulässig, vorausgesetzt, er enthält keine Hilfsmittel zu diesem Zweck. Ein Tab ohne Ankerplatte, aber mit Fingertrenner, oder ein Daumenring beliebigen Materials, sind ebenfalls zulässig. An der Bogenhand darf ein normaler Handschuh, Fäustling oder ähnliches getragen werden. Ein Fingerschutz an der Bogenhand darf nicht fest mit dem Bogengriff verbunden sein. Mindestens ein Finger der Zughand muss beim Auszug des Bogens die Pfeilnocke berühren. Griff und Ankerpunkt müssen während des gesamten Wettkampfs identisch sein. String- oder Facewalking sind nicht zugelassen. 13.1.2.2.6.7 Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer sind nicht zulässig. 13.1.2.2.6.8 Pfeile Es dürfen ausschließlich Holzpfeile oder Pfeile aus Pflanzenfasern (z.B. Bambus) verwendet werden, vorausgesetzt sie fallen unter das anerkannte Prinzip und der Bedeutung des Wortes „Pfeil“, wie er beim Bogensport verwendet wird, und sie richten keinen unnötigen Schaden an den Zielen an. Ein Pfeil (Abb. 1) besteht aus einem Schaft mit einer Spitze (ausgenommen sind Jagd- und historische Spitzen), Befiederung und Nocke (ausgenommen sind elektronische Nocken). Werden Holzpfeile mit einer Nocke versehen, die direkt in den Schaft gesägt ist (Selfnock), muss diese durch Umwicklung verstärkt sein. Die Befiederung besteht ausschließlich aus Naturfedern. Es werden Feldspitzen, kugelförmig oder konisch (Abb. 2), verwendet. Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm. Der Durchmesser der Pfeilspitze darf maximal 9,4 mm betragen. Die Pfeile eines Athleten müssen auf dem Schaft seinen Namen oder seine Initialen tragen. Alle Pfeile müssen dieselbe Art (Durchmesser und Material), Pfeillänge (Toleranz max. 1 cm), gleiche Befiederung, Nocken und – wenn vorhanden – Bemalung aufweisen. 13.1.2.3 Compoundbögen sind nicht zugelassen 13.1.2.4 Zubehör Ein Rückentragegurt, Bogenrucksack bzw. Rückenköcher und eine Haltevorrichtung für Pfeile am Bogen ist bei allen Bogenarten erlaubt. Diese dürfen auch mehr als 10 cm über die Bogenkontur hinausragen.
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