Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Regeln für das Bogenlaufen Teil 13; Seite 14 13 13.1.2.2.6 Kompositbogen 13.1.2.2.6.1 Bogen Unter die Bezeichnung Kompositbogen (Abb. 4) fallen die ursprünglichen Recurvebögen, Reflexbögen, Deflexbögen, Bögen mit Endversteifung, Reiterbögen und Kyudobögen. Ein Kompositbogen ist ein aus beliebigen Materialien oder Materialkombinationen bestehender Bogen beliebiger Länge, jedoch ohne Bogenfenster. Er besteht aus mindestens zwei Teilen, die zu einer Einheit untrennbar verbunden sind. Dies können auch verschiedene z.B. Holz- oder Laminatschichten sein. Eine Griffumwicklung ist zugelassen. Hankyu-Bogen Reflexbogen Reiterbogen Abb. 4: Kompositbögen (Beispiele) Der Bogen wird zum Gebrauch mit einer einzigen Sehne gespannt, die direkt zwischen den beiden Sehnenkerben, und nur dort, verläuft. Der Pfeil wird über den Handrücken oder den Daumen der Bogenhand geschossen. 13.1.2.2.6.2 Sehne Die Sehne besteht aus einer beliebigen Zahl von Fäden, die verschiedenfarbig sein dürfen. Sie darf eine Mittelwicklung für die Zugfinger und einen Nockpunkt, ggf. bestehend aus bis zu zwei Markierungen, haben, um die Pfeilnocke aufzunehmen. Das obere Ende der Mittelwicklung der Sehne muss außerhalb des Blickfeldes des Athleten liegen. 13.1.2.2.6.3 Pfeilauflage Eine Pfeilauflage ist nicht zulässig. Eine Griffumwicklung gilt als unzulässige Pfeilauflage, wenn ein eingenockter Pfeil – bei in individueller Schusshaltung ausgerichtetem Bogen – auf der Umwicklung liegen bleibt. 13.1.2.2.6.4 Auszugskontrolle Hilfsmittel zur Auszugskontrolle sind nicht zulässig.
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