Sportordnung des DSB

Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Regeln für das Bogenlaufen Teil 13; Seite 11 13 An der Bogenhand darf ein normaler Handschuh, Fäustling oder ähnliches getragen werden. Ein Fingerschutz an der Bogenhand darf nicht fest mit dem Bogengriff verbunden sein. Es ist ausschließlich der mediterrane Griff erlaubt. Der Ankerpunkt muss während des gesamten Wettkampfs identisch sein. 13.1.2.2.4.7 Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer sind nicht zulässig. 13.1.2.2.4.8 Pfeile Es dürfen ausschließlich Holzpfeile oder Pfeile aus Pflanzenfasern (z.B. Bambus) verwendet werden, vorausgesetzt sie fallen unter das anerkannte Prinzip und der Bedeutung des Wortes „Pfeil“, wie er beim Bogensport verwendet wird, und sie richten keinen unnötigen Schaden an den Zielen an. Ein Pfeil (Abb. 1) besteht aus einem Schaft mit einer Spitze (ausgenommen sind Jagd- und historische Spitzen), Nocke (ausgenommen sind elektronische Nocken) und Befiederung. Collars und Wraps und – wenn gewünscht – eine Bemalung sind zulässig. Werden Holzpfeile mit einer Nocke versehen, die direkt in den Schaft gesägt ist (Selfnock), muss diese durch Umwicklung verstärkt sein. Die Befiederung besteht ausschließlich aus Naturfedern. Abb. 1: Pfeile Es werden Feldspitzen, kugelförmig oder konisch (Abb. 2), verwendet. Abb. 2: Pfeilspitzen Alle Pfeile müssen dieselbe Art (Durchmesser und Material), Pfeillänge (Toleranz max. 1 cm), gleiche Be- fiederung, Nocken, und wenn vorhanden, Bemalung aufweisen. Tracer Nocks (elektrisch/elektronisch beleuchtete Nocken) sind nicht erlaubt. Jeder Wettkampf muss mit identischen Pfeilen geschossen werden.

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