Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Regeln für das Bogenlaufen Teil 13; Seite 10 13 13.1.2.2.3 Blankbogen traditionell Ein Bogen wie unter 13.1.2.1.2 beschrieben, allerdings ohne verstellbare Pfeilauflage und ohne beweglichen Druckpunkt. Die Pfeilauflage kann eine einfache, industriell gefertigte, aufgeklebte Standard-Plastikpfeilauflage sein oder der Athlet kann die Unterkante des Bogenfensters (Shelf) verwenden, die mit jeder Art von Material (lediglich auf dem Shelf) ausgekleidet sein darf. Der vertikale Teil des Bogenfensters kann mit Material ausgekleidet sein; die Auskleidung muss jedoch maximal 1 cm über dem aufliegenden Pfeil enden und darf nicht dicker als 3 mm sein, gemessen von der Stelle des Mittelteils, die sich direkt neben dem Material befindet. Andere Arten oder Pfeilauflagen sind nicht zulässig. 13.1.2.2.4 Primitivbogen 13.1.2.2.4.1 Bogen Der Primitivbogen ist ein visierloser Bogen aus einem Stück Holz von beliebiger Form und Länge (ohne Bogenfenster). Die Enden dürfen aus Naturmaterialien, wie z.B. Horn und Knochen sein. Diese Enden dürfen eine max. Länge von je 5 cm haben. Eine Griffumwicklung ist zugelassen. Der Bogen muss frei von herausstehenden Teilen und Markierungen, die als Zielhilfe verwendet werden können, sein. Sind diese vorhanden, muss der Bogen im Sichtbereich abgeklebt werden. Der Pfeil wird ausschließlich über den Handrücken geschossen. 13.1.2.2.4.2 Sehne Die Sehne besteht aus einer beliebigen Zahl von Fäden, die verschiedenfarbig sein dürfen. Sie darf eine Mittelwicklung für die Zugfinger und einen Nockpunkt, ggf. bestehend aus bis zu zwei Markierungen, haben, um die Pfeilnocke aufzunehmen. Das obere Ende der Mittelwicklung der Sehne muss außerhalb des Blickfeldes des Athleten liegen. 13.1.2.2.4.3 Pfeilauflage Pfeilauflagen sind nicht zulässig. Eine Griffumwicklung gilt als unzulässige Pfeilauflage, wenn ein eingenockter Pfeil – bei in individueller Schusshaltung ausgerichtetem Bogen – auf der Umwicklung liegen bleibt. 13.1.2.2.4.4 Auszugskontrolle Hilfsmittel zur Auszugskontrolle sind nicht zulässig. 13.1.2.2.4.5 Visier Ein Visier zum Zielen ist nicht zulässig. 13.1.2.2.4.6 Fingerschutz / Ablasshilfe Ein Fingerschutz zum Ziehen, Halten oder Lösen der Sehne (ausgenommen Fingersaver) ist zulässig, vorausgesetzt, er enthält keine Hilfsmittel zu diesem Zweck. Ein Tab ohne Ankerplatte, aber mit Fingertrenner, ist zulässig.
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