Sportordnung des DSB

Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Regeln für das Bogenlaufen Teil 13; Seite 12 13 13.1.2.2.5 Jagdbogen 13.1.2.2.5.1 Bogen Der Jagdbogen ist ein Bogen, einteilig oder zerlegbar, mit einem Mittelstück (kein Durchschusstyp) und zwei flexiblen Wurfarmen, deren Enden jeweils mit einer Sehnenkerbe versehen sein können. Der Hybridbogen ist ein Jagdbogen. Er ist eine Mischung aus Langbogen und Recurvebogen und dadurch leistungsstärker und zeichnet sich durch eine Gegenkrümmung (Recurve) aus, obwohl die Sehne freisteht. Er wird zum Gebrauch mit einer einzigen Sehne gespannt, die direkt zwischen den beiden Wurfarmenden, und nur dort, verläuft. Der Jagdbogen kann aus beliebigem Material bzw. Materialkomponenten bestehen und kann dünne synthetische Laminate zur Verwendung als Wurfarm/Wurfarmtaschenschutz (auch ILF) zur baulichen Verwendung aufweisen. Diese dürfen nicht zur Veränderung des Zuggewichts während des Wettkampfes dienen. Das Mittelstück muss im Bereich des Bogenfensters frei sein von Herausstehendem (ausgenommen Pfeilauflage), sonstigen Markierungen, Flecken oder von Laminierungen, die als Zielhilfe dienen können. Weiterhin sind nachträglich angebrachte Markierungen oder Freilegungen von Maserungen abzukleben . Bei nicht zerlegbaren Bögen sind Wurfarmlaminate aus jeglichem Material, die in das Mittelstück übergehen, erlaubt. 13.1.2.2.5.2 Sehne Die Sehne besteht aus einer beliebigen Zahl von Fäden, die verschiedenfarbig sein dürfen. Sie darf eine Mittelwicklung für die Zugfinger und einen Nockpunkt, ggf. bestehend aus bis zu zwei Markierungen, haben, um die Pfeilnocke aufzunehmen. Das obere Ende der Mittelwicklung der Sehne muss außerhalb des Blickfeldes des Athleten liegen. 13.1.2.2.5.3 Pfeilauflage Neben dem Shelf ist eine einfache, nicht verstellbare Pfeilauflage zugelassen. Sie darf nur aufgeklebt und die Klebefläche maximal 1 mm dick sein. Ein beweglicher oder federnder Auflagefinger ist zugelassen. Eine einfache Pfeilanlageplatte darf sich am Bogen befinden. Das Bogenfenster darf, alternativ zur Pfeilauflage, mit einem beliebigen, dünnen (max. 3 mm) Material ausgekleidet werden. Dabei darf der vertikale Teil, gemessen ab der Stelle, auf der der Pfeil aufliegt, eine Höhe von 20 mm nicht überschreiten (Abb. 3). Abb. 3: Pfeilauflage

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