Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 26 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 0.8 Defekte und Störungen (Ausnahmen siehe Fachteile) 0.8.1 Störungen an Waffen und Munition Hat ein Schütze einen Waffen- oder Munitionsdefekt, so kann er diesen beheben oder den Wettkampf mit Erlaubnis der Schießleitung, die auch eine Zeitgutschrift erteilen kann, mit einer anderen zugelassenen Waffe fortsetzen. (Für mehrschüssige Luftpistole, Pistole 25 m, Flinte, Armbrust, Sommerbiathlon und Vorderlader siehe besondere Regeln). 0.8.1.1 Zulässige Defekte 10 m/50 m/100 m/15 m/300 m Gewehr, 10 m/25 m/50 m Pistole und 25 m Revolver n D ie Patrone zündet nicht. n E in Geschoss bleibt im Lauf stecken. n T rotz Betätigung des Abzugs löst die Waffe keinen Schuss aus. n D er Auszieher zieht die Hülse nicht aus. Die Ersatzwaffe muss von der Waffenkontrolle zugelassen sein. Die maximale Zeitgutschrift für Reparatur oder Ersatz einer Waffe beträgt 15 Minuten. Bei Sommerbiathlon erfolgt keine Zeitgutschrift. Der Wettbewerb muss im laufenden Durchgang abgeschlossen werden. Zusätzliche Probeschüsse muss die Schießleitung genehmigen. Zeitgutschriften und zusätzliche Probeschüsse dürfen nur dann genehmigt werden, wenn die Unterbrechung nicht durch einen Fehler des Schützen verursacht wurde. Für das Wechseln der Treibgaskartusche, für das der Schütze mit Erlaubnis den Schützenstand verlässt, wird keine Zeitvergütung gewährt. Wird ein Schütze bei der Schussabgabe gestört und der Schießleiter / die Jury erkennt die Störung an, so wird der abgegebene Schuss annulliert und der Schuss darf wiederholt werden (Ausnahme: 10 m mehrschüssige Luftpistole, 25 m Schnellfeuerpistole, 25 m Standardpistole, 25 m Pistole, 25 m Revolver). 0.8.2 Falsches Kommando am Stand Falsche Kommandos am Stand sind sofort zu reklamieren. Hat der Schütze nach dem falschen Kommando bzw. nach der falschen Maßnahme geschossen, wird die Reklamation nicht anerkannt. 0.8.3 Unterbrechung im Schießbetrieb und Defekte von Scheibenanlagen 0.8.3.1 Dokumentation Alle Unterbrechungen, Zeitgutschriften usw. sind von der Schießleitung, der Jury oder/und dem Kampfrichter schriftlich zu dokumentieren. (Sommerbiathlon siehe Teil SoBi). Im Fall irgendwelcher den Schützen oder den Wettkampf störenden oder gefährdenden Ereignissen kann der Schießleiter den Wettkampf unterbrechen oder abbrechen. Bei Unterbrechungen ohne eigenes Verschulden des Schützen ist wie folgt zu verfahren (Ausnahme: Pistole 25 m):

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