Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 27 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Wenn ein Schütze ohne eigenes Verschulden länger als drei Minuten unterbrechen muss, kann er entsprechend der verlorenen Zeit eine Zeitgutschrift verlangen, sowie zusätzlich eine (1) Minute, wenn die Unterbrechung in den letzten 5 Minuten eines Wettkampfes auftritt. Wenn ein Schütze den Stand wechseln oder länger als fünf Minuten unterbrechen muss, so bekommt er eine entsprechende Zeitgutschrift plus zusätzlich 5 Min. verlängerte Restschießzeit. Während der um fünf Minuten verlängerten Restwettkampfzeit können vor dem Beginn der restlichen Wertungsschüsse Probeschüsse in unbegrenzter Anzahl abgegeben werden. 0.8.4 Defekte von Scheibenanlagen mit elektronischer Wertung Die ausgefallene Schießzeit muss durch den Schießleiter dem Kampfrichter oder der Jury vermerkt werden. Alle abgegebenen Wertungsschüsse jedes Schützen müssen gezählt und vermerkt werden. Bei einem Ausfall der Stromversorgung des gesamten Schießstandes oder der Anlage muss gewartet werden, bis die Stromversorgung wiederhergestellt ist. Die auf der Scheibe registrierten, aber am Monitor nicht mehr sichtbaren Schusswerte werden festgestellt und gezählt. 0.8.4.1 Defekt an einer einzelnen Scheibe Verfahrensablauf wie unter 0.8.4. Wenn der Defekt vom Serviceteam – das auf Anweisung des Schießleiters, der Jury oder des Kampfrichters tätig wird – nicht behoben werden kann, so ist der betreffende Schütze auf einen Ersatzstand zu verlegen. 0.8.4.2 Defekt einer Scheibengruppe oder aller Anlagen Verfahrensablauf wie unter 0.8.4. Wenn der Defekt behoben und der gesamte Schießstand wieder einsatzbereit ist, wird die verbleibende Wettkampfzeit um fünf Minuten verlängert. Der Zeitpunkt der Fortsetzung des Wettkampfes wird den Schützen mindestens fünf Minuten vorher angekündigt. Die Schützen haben nun fünf Minuten Vorbereitungszeit. Während der um fünf Minuten verlängerten Restwettkampfzeit können vor dem Beginn der restlichen Wertungsschüsse Probeschüsse in unbegrenzter Anzahl abgegeben werden. 0.8.5 Proteste und Beschwerden bei elektrischen Scheiben 0.8.5.1 Einsprüche wegen nicht erfolgter Aufzeichnung oder Wiedergabe eines Schusses auf dem Monitor Der Schütze muss sofort die nächste Aufsichtsperson über den Fehler informieren, ohne einen weiteren Schuss abzugeben. Diese Aufsichtsperson muss die Zeit des Protests schriftlich festhalten. Ein, und ggf. ein weiterer Kampfrichter gehen zum Schützenstand.

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