Sportordnung des DSB

Regeln für das Para-Sportschießen Teil 10; Seite 2 10 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 10.1 SH1/AB1 Spezifikationen Klasse SH1A Klasse SH1A sind sitzende Wettkampfteilnehmer, die stehen können mit normaler Oberkörperfunktion. Eine Rückenlehne am Schießstuhl ist nicht erlaubt. Diese Teilnehmer können wählen, ob sie „stehend“ am Wettkampf teilnehmen möchten. Ist dies der Fall, müssen sie ohne jegliche künstliche Stütze frei stehen können, ausgenommen ärztlich bescheinigte, normale Prothesen/Orthesen. Ein durch den Klassifizierer genehmigter und eingetragener Hocker/Hochstuhl muss verwendet werden. Klasse AB1 Klasse AB1 sind Wettkampfteilnehmer, die schießsportspezifische Behinderungen haben und die mit normaler Oberkörperfunktion stehen können. Ein durch den Klassifizierer genehmigter und eingetragener Hocker/Hochstuhl muss verwendet werden. Sonderregelungen werden auf Antrag und nach Rücksprache mit dem Klassifizierer geprüft. Eine Rückenlehne am Schießstuhl ist nicht erlaubt. Klasse SH1B Klasse SH1B sind sitzende Wettkampfteilnehmer, die keine funktionsfähigen oder schwerwiegende Probleme in den unteren Gliedmaßen haben, jedoch über eine gute Beckenkontrolle verfügen (funkt. Abdominale/spinalen Extensoren, m.quadratus lumborum). Eine niedrige Rückenlehne ist am Schießstuhl erlaubt. Der Eintrag im Hilfsmittelnachweis ist zu beachten. Klasse SH1C Klasse SH1C sind sitzende Wettkampfteilnehmer, die keine funktionsfähigen oder schwerwiegenden Problemen in den unteren Gliedmaßen und keine oder nur geringe Rumpffunktion haben. Eine hohe Rückenlehne am Schießstuhl ist erlaubt. Anmerkung: Die Höhe der Rückenlehne geht bis max. 10 cm unterhalb der Achselhöhle. Alle Wettkampfteilnehmer der Klasse SH1 und AB1 starten in der gleichen Klasse. Die Unterklassen bei SH1 sind nur zur Definition der Höhe der Rückenlehne entsprechend ihrer Klassifikation. Zur Kontrolle der Rückenfreiheit über der Rückenlehne bei SH1B- und SH1C-Sportlern muss in der Mitte des Rückens auf der Schießjacke eine Markierung angebracht sein. Diese Markierung muss über die gesamte Zeit des Wettkampfes sichtbar sein. 10.2 SH2/AB2 Spezifikationen Klasse SH2A Klasse SH2A sind sitzende Wettkampfteilnehmer, die nicht funktionierende obere Gliedmaßen oder ernsthafte Probleme mit beiden oberen Gliedmaßen haben, jedoch über normale Rumpffunktionen verfügen. Ein durch den Klassifizierer genehmigter und eingetragener Hocker/Hochstuhl muss verwendet werden. Sonderregelungen werden auf Antrag und nach Rücksprache mit dem Klassifizierer geprüft. Eine Rückenlehne am Schießstuhl zum Anlehnen während des Schießens ist nicht erlaubt. Klasse AB2 Klasse AB2 sind Wettkampfteilnehmer, die schießsportspezifische Behinderungen haben. Diese Teilnehmer können wählen, ob sie „stehend oder sitzend“ am Wettkampf teilnehmen möchten. Ein durch den Klassifizierer genehmigter und eingetragener Hocker/Hochstuhl muss verwendet werden.

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