Sportordnung des DSB

Regeln für das Para-Sportschießen Teil 10; Seite 3 10 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Klasse SH2B Klasse SH2B, sind sitzende Wettkampfteilnehmer, die zusätzlich keine Funktion in den unteren Glied- maßen oder ernsthafte Probleme in den unteren Gliedmaßen haben jedoch mit guter Beckenfunktion. Eine niedrige Rückenlehne am Schießstuhl ist erlaubt. Der Eintrag im Hilfsmittelnachweis ist zu beachten. Klasse SH2C Klasse SH2C sind sitzende Wettkampfteilnehmer, die keine Funktion in den unteren Gliedmaßen und ernsthafte Probleme in den unteren Gliedmaßen haben und mit einer geringen/schwachen Rumpffunktion. Eine hohe Rückenlehne am Schießstuhl ist erlaubt. Anmerkung: Die Höhe der Rückenlehne geht bis max. 10 cm unterhalb die Achselhöhle. Alle Teilnehmer der Klasse SH2/AB2 starten in der gleichen Klasse; die Unterklassen bei SH2 sind nur zur Definition der Höhe der Rückenlehne. Zur Kontrolle der Rückenfreiheit über der Rückenlehne bei SH2B- und SH2C-Sportlern muss in der Mitte des Rückens auf der Schießjacke eine Markierung angebracht sein. Diese Markierung muss über die gesamte Zeit des Wettkampfes sichtbar sein. 10.3 SH2/AB2 Allgemeine Festlegungen Alle Teilnehmer der Klasse SH2/AB2 verwenden einen zugelassenen Gewehrauflageständer (Federbock siehe Regel 10.8.4), der das Gewicht der Waffe trägt. Die Klassifikation kann AB-2 Sportlern auf Grund ihrer Behinderung die Schlinge erlauben. Es darf keine andere Stütze oder eine andere mechanische Hilfe als Waffenunterstützung benutzt werden. Die Gewehrauflage darf am Tisch oder an einem Stativ befestigt werden. Die Inanspruchnahme eines Ladehelfers ist zulässig, sofern er durch die Klassifizierung erlaubt wird. Falls ein Ladehelfer in Anspruch genommen wird, siehe Regel 10.8.6. Sitzende Teilnehmer der Klasse SH2A und AB2 ist es überlassen, ob sie stehend schießen wollen; falls ja, müssen sie frei stehen ohne künstliche Stütze, mit Ausnahme von medizinisch bescheinigten Prothesen/ Orthesen. Amputierten Sportlern in den Gewehrwettbewerben der Klasse SH2 ist es nicht erlaubt in der stehend Position das Gewehr mit der Prothese zu stützen oder zu klemmen. Keine zusätzlichen Anbauten oder Hilfsmittel dürfen am Gewehr oder an der Gewehrauflage angebracht sein, um das Gewehr in einer fixierten Position zu halten oder auf der Gewehrauflage zu fixieren. Die Hände dürfen die Funktion der Feder beim Schuss nicht beeinträchtigen. Die Hände dürfen nicht vor der Feder angelegt werden. In allen Schießpositionen ist der Gebrauch eines Schießriemens verboten. Die Waffe muss bei der Waffenkontrolle im Schwerpunkt gemessen werden. Die Markierung, +/- 5 cm vom Schwerpunkt der Waffe (10 cm), muss gekennzeichnet sein. Die komplette Gewehrauflage (Federbock/Pendelschnur) muss beim Wettkampf innerhalb der 10 cm sein. Beim Gebrauch von Waffen mit Kartuschen müssen diese voll sein, um den Schwerpunkt der Waffe zu bestimmen. Der Sportler muss zwischen den Schüssen deutlich sichtbar das Gewehr aus der Schulter nehmen.

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