Sportordnung des DSB

Regeln für das Para-Sportschießen Teil 10; Seite 1 10 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Teil 10 – Regeln für das Para-Sportschießen 10 Behinderung Allgemein 1. SH1 und AB1 sind Sportler die die Waffe im Anschlag frei halten können. 2. SH2 und AB2 sind Sportler die eine Auflagehilfe (Federbock / Schlinge) brauchen. 3. SH3 sind stark Sehbehinderte/Blinde die die Waffe im Anschlag frei halten können. 4. AB3 sind stark Sehbehinderte/Blinde die eine Auflagehilfe (Federbock) brauchen. Startberechtigt in den Wettbewerben Teil 10 sind Para-Sportler ab dem 15. Lebensjahr. Genehmigung der Hilfsmittel Sportler, die beim Schießen Hilfsmittel benutzen wollen, stellen über ihren Verein beim zuständigen Gau/ Kreis einen Antrag mit hinreichender Begründung unter Beifügung der Beweisunterlagen. Der Gau/Kreis reicht den Antrag an den Landesverband. Der reicht es an seinem vom DSB anerkannten Klassifizierer/Klassifzierungsarzt weiter. Dieser legt die notwendigen Hilfsmittel fest. Die Klassifizierung erfolgt nach schießsportlichen Gesichtspunkten. Die generelle Einstufung bei 20 % GdB in die AB-Klassen entfällt. Der DSB bescheinigt diese Hilfsmittel im Hilfsmittelnachweis. Der Landesverband trägt den Hilfsmittelnachweis im Wettkampfpass des Sportlers ein. Ab der Landesmeisterschaft ist die Klassifizierung des Deutschen Schützenbundes zwingend vorgeschrieben. 10.7 Bekleidungsregeln S. 7 10.8 Zubehör S. 8 10.9 Zielhilfsmittel S. 13 10.10 Wettkampfdisziplinen S. 13 10.11 Festlegungen S. 13 10.12 Kennzahlen Wettbewerbe Teil 10 S. 14 Stichwortverzeichnis S. 18 10.1 SH1/AB1 Spezifikationen S. 2 10.2 SH2/AB2 Spezifikationen S. 2 10.3 SH2/AB2 Allgemeine Festlegungen S. 3 10.4 SH3/AB3 Spezifikationen S. 4 10.5 Anschlagsarten Gewehr S. 5 10.6 Anschlagsarten Pistole S. 6

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