Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 38 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 3.25 Disziplinarmaßnahmen 3.25.1 Anwesenheit Ist der Schütze beim Aufruf nicht auf dem Schützenstand, so wird sein Name innerhalb einer Minute dreimal laut ausgerufen. Ist er nach dreimaligem Aufruf nicht zur Stelle, so erklärt ihn der Hauptrichter laut als abwesend. Von da an ist es dem Schützen nicht mehr gestattet, in seiner Rotte mitzuschießen. Das Schießen beginnt ohne ihn. Erscheint der beim Aufruf abwesende Schütze später, so kann er die Erlaubnis erhalten, die versäumte Serie an einem vom Schießleiter zu bestimmenden Termin und Stand nachzuschießen, wobei ihm vom Ergebnis der nachgeschossenen Serie drei (3) Treffer abgezogen werden. 3.25.2 Abwesenheit Ein als abwesend erklärter Schütze muss sich, bevor die versäumte Serie zu Ende ist, beim Hauptrichter oder bei der Schießleitung melden, um die Erlaubnis zum Nachschießen zu erhalten. Tut er dies nicht, so wird er disqualifiziert. Es ist nicht gestattet, sich ohne Absprache mit der Schießleitung einer beliebigen Rotte anzuschließen. 3.25.3 Regelwidrige Flinten und Munition Verwendet der Schütze Flinten oder Munition, die den Regeln nicht entsprechen, so werden alle damit beschossenen Wurfscheiben als Fehler gewertet. Befindet das Kampfgericht, dass eine dieser Regeln vorsätzlich verletzt wurde, so kann der Schütze disqualifiziert werden. Befindet das Kampfgericht jedoch, dass der Schütze sich keiner Schuld bewusst sein konnte und auch keinen Vorteil erlangt hat, so kann auch für die Wertung des Resultats entschieden werden. 3.25.4 Verlassen der Rotte Verlässt der Schütze während einer Serie die Rotte oder unterbricht er das Schießen ohne einen vom Hauptrichter anerkannten Grund, so werden alle verbleibenden Wurfscheiben der Serie als FEHLER gewertet. 3.25.5 Verwarnung, Trefferabzug, Disqualifikation Regelverstöße, bei denen kein sofortiger Trefferabzug vorgesehen ist, haben zunächst eine Verwarnung des Schützen zur Folge (gelbe Karte). Wiederholte Verstöße während einer Serie von 25 Wurfscheiben werden jedes Mal mit dem Verlust eines TREFFERS bestraft (rote Karte). 3.25.6 Fehlverhalten von Schützen Falls ein Schütze sich so verhält, dass auf den Verlust seiner Selbstkontrolle schließen lässt (wegwerfen der Waffe, unflätige Ausdrücke, Aggressivität gegen Teilnehmer und Schiedsrichter), hat der Hauptrichter umgehend die Jury zu verständigen. Ebenso wenn der Schütze permanent die Entscheidungen des Hauptrichters kritisiert. Die Jury kann den Schützen vom Wettkampf ausschließen. Das Startgeld wird hierbei nicht erstattet.

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