Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 43 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Entscheidungen der Auswertungsjury über Wert oder Zahl von Schüssen auf einer Scheibe sind endgültig; gegen sie kann keine Berufung eingelegt werden. Einsprüche gegen die Verwendung von Waffen und Zubehör sind auch nach der Kontrolle noch möglich. Einsprüche bearbeitet das Kampfgericht/die Jury möglichst sofort an Ort und Stelle. Der Zeitpunkt der Entscheidung ist dem Einsprechenden bekannt zu geben. Falls erforderlich, gibt das Kampfgericht/die Jury durch Aushang bekannt, wie es in einer Sache entschieden hat. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Kampfgerichts/der Jury ist spätestens 30 Minuten nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich beim Veranstalter/Berufungskampfgericht/bei der Berufungsjury einzulegen. Über die Berufung entscheidet das Berufungskampfgericht/die Berufungsjury nach Anhörung des Vorsitzenden des Kampfgerichts/der Jury oder seines Vertreters endgültig. Das Kampfgericht/die Jury und das Berufungskampfgericht/die Berufungsjury entscheiden unter Ausschluss des Rechtswegs. Für die Berufung ist die Einspruchsgebühr erneut zu entrichten. Bei Ablehnung des Einspruchs oder der Berufung verfällt die Einspruchsgebühr zugunsten des Veranstalters. 0.14 Titel und Rekorde 0.14.1 Titel Bei den Meisterschaften des DSB erhalten die besten Schützen einer Klasse den Titel „Meister“ mit Nennung der Wettkampfklasse, z. B. Vereinsmeister Jugendklasse, Bezirksmeister Herren I. Bei der Herren- und Damenklasse entfällt die Nennung der Wettkampfklasse. 0.14.2 Deutsche Rekorde Als Rekorde werden Höchstleistungen anerkannt, die in Einzel- und Mannschaftswettbewerben (nur Vereinsmannschaften) bei Deutschen Meisterschaften, internationalen Wettkämpfen des DSB, vom DSB offiziell beschickten Auslandswettkämpfen, Europameisterschaften, Weltcups, Weltcupfinalen, Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen erzielt wurden. Den Antrag auf Anerkennung des Rekordes hat der Teilnehmer schriftlich beim DSB einzureichen. Die vom DSB der WA als weltrekordberechtigte Turniere gemeldeten Veranstaltungen werden auch für den deutschen Rekord anerkannt. Für Herren, Damen, männliche und weibliche Junioren I werden gesonderte Rekordlisten geführt. Das höchste rekordfähige Resultat gilt als „deutscher Rekord“. Angehörige der Juniorenklasse können in der Herren- bzw. Damenklasse bei Erreichung des entsprechenden Ergebnisses ebenfalls deutsche Rekorde auf- oder einstellen. Wird bei einem der oben aufgeführten Wettkämpfe eine Höchstleistung erzielt, die einen der anerkannten Rekorde erreicht oder übertrifft, so hat der DSB den neuen Rekord in der Deutschen Schützenzeitung und im Internet bekannt zu geben.

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