Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 42 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 0.11.5.1 Scheibenwechsel Nach Herausnahme aus der Halterung ist die Scheibe vom Schützen bzw. der Hilfskraft sofort mit abgekehrtem Spiegel abzulegen und darf vom Schützen nicht mehr berührt werden. 0.11.5.2 Ablegen der Serien Unmittelbar nach jeder Serie von zehn Schüssen muss der Schütze die Scheibe(n) oder den Scheibenstreifen an die dafür vorgesehenen Stelle für die Auswertung ablegen. Nach der Ablage darf der Schütze die Scheibe(n) bzw. den Streifen nicht mehr berühren. Vergessene oder nicht abgegebene Schüsse gelten als geschossen und dürfen nicht nachgeholt werden. 0.12 Ergebnisgleichheit 0.12.1 Ergebnisgleichheit in der Einzelwertung Für Schützen, die das im Wettkampf erzielbare Höchstergebnis erreichen, ist, soweit kein Finale geschossen wird, bei Ergebnisgleichheit keine Unterscheidung vorzusehen. (Ausnahme: Vorderladerschießen, mehrschüssige Luftpistole) Bei Ergebnisgleichheit muss die Platzierung wie folgt festgestellt werden (besondere Regelung im Bogenbereich): 1. durch das höchste Ergebnis in der letzten Zehnerserie und in 10-Schuss-Serien zurück vergleichend, bis ein Unterschied gegeben ist; 2. durch die höchste Zahl der 10er, 9er, 8er usw.; 3. durch die höchste Zahl der Innenzehner. 4. Wenn trotzdem Ergebnisgleichheit bestehen bleibt, muss den Schützen der gleiche Rang zugeteilt werden. (Ausnahme Auflagewettbewerbe) 0.12.2 Ergebnisgleichheit in der Mannschaftswertung Ergebnisgleichheit in den Mannschaftswettbewerben wird unterschieden, indem die Resultate aller Mannschaftsmitglieder zusammengezählt und dann nach der unter Regel 0.12.1. beschriebenen Vorgehensweise gewertet werden. 0.13 Einsprüche und ihre Behandlung Jedes Mitglied des DSB hat das Recht, gegen Regelverstöße sofort beim Veranstalter des Wettkampfes Einspruch zu erheben. Einsprüche sind sorgfältig zu untersuchen und Verstöße nach den Bestimmungen der Sportordnung abzustellen. Ein Einspruch ist nur zulässig, wenn er unmittelbar nach Feststellung eines Verstoßes unter Benennung von Zeugen und Hinterlegung einer Einspruchsgebühr schriftlich eingereicht wird. Die Höhe der Einspruchsgebühr legt der Veranstalter in der Ausschreibung fest. Einwendungen gegen die Wertung der Ergebnisse sind als Einsprüche zu behandeln. Sie müssen spätestens 20 Minuten nach Bekanntgabe des Ergebnisses eingelegt werden.

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