Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Regeln für das Bogenlaufen Teil 13; Seite 26 13 Die Strafrundenzähler (2 Stück pro Wettkampf) sind dafür zuständig, die von den Athleten gelaufenen Strafrunden zu zählen und zu dokumentieren. Dies erfolgt auf einem für jeden Wettkampf separaten Protokoll (beispielhaft in Abb. 7). Die Erfassung der Strafrunden erfolgt ohne die Kenntnis der vom Scheibenrichter ermittelten Anzahl der Strafrunden. Der Strafrundenzähler darf dem Athleten auf Nachfrage nur die Anzahl der bereits gelaufenen Strafrunden nennen. Jeder Athlet ist für die Anzahl der von ihm absolvierten Strafrunden selbst verantwortlich. Nach dem Wettkampf werden von der Auswertung für jeden Athleten die vom Scheibenrichter und vom Strafrundenzähler dokumentierte Anzahl der Strafrunden abgeglichen. Abb. 7 Doku Strafrunden (Beispiel) Die Scheibenrichter und Strafrundenzähler sind vor dem Wettkampf vom Ausrichter zu unterweisen. Startnummer Anzahl absolvierter Strafrunden 1. Schießen 2. Schießen 3. Schießen Summe Unterschrift Kampfrichter/Beauftragter Protokoll: Dokumentation der absolvierten Strafrunden Lauf-Nr.: ______
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