Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Regeln für das Bogenlaufen Teil 13; Seite 25 13 13.8 Personelle Ausstattung Für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettkampfs sind neben dem vom Ausrichter gestellten Personal (Zeitnahme, Streckenposten, Stadionsprecher usw.) vor allem die Kampfrichter, die Scheibenrichter sowie sie Strafrundenzähler zuständig. Neben dem leitenden Kampfrichter wird vom Veranstalter die notwendige Anzahl an Kampfrichtern gestellt. Die Scheibenrichter werden vom Ausrichter entsprechend der Anzahl der gestellten Scheiben beigestellt. Pro Scheibe sind mindestens 1,5 Scheibenrichter vorzuhalten. Damit ist gewährleistet, dass Ausfälle und Pausen der Scheibenrichter ohne Wettkampfunterbrechung möglich sind. Die Aufgabe des Scheibenrichters umfasst: n Ü berprüfung, ob der seiner Scheibe zugeordnete Athlet vor dem Einschießen anwesend ist. n D en für den Ersatzbogen vorgesehenen Platz dem Athleten zuweisen (falls erforderlich). n B ei jeder Schießphase prüfe, ob der Athlet in der seiner Scheibe zugeordneten Athleten- Schießzone steht. n D as Schießprotokoll ausfüllen und damit die Schießphase des Wettkampf des Athleten dokumentieren. n J eden Schuss des Athleten sofort bewerten (hit or miss) und dem Athleten das Ergebnis eindeutig ansagen und im Schießprotokoll eintragen. Für die Beurteilung ist ein Fernglas zwingend erforderlich. n K ontrollieren, ob der Athlet die richtige Schießposition (stehend oder kniend) eingenommen hat und dies im Schießprotokoll vermerken. n N ach jeder Schießphase dem Athleten die Anzahl der zu laufenden Strafrunden ansagen und per Tafel anzeigen. Beispiele für ein Schießprotokoll sind in Abb. 6 dargestellt. Abb. 6 Schießprotokoll (Beispiele)
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