Sportordnung des DSB

Technische Kommission Teil 14; Seite 5 14 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Technische Kommission Bogensport Für den Blankbogen-Tab gelten bis zur endgültigen Festlegung in der Sportordnung die folgenden Regelungen: Ein Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuhen, Tabs oder Klebeband (Pflaster) zum Ziehen und Lösen der Sehne ist erlaubt, vorausgesetzt, er enthält keine Hilfsmittel zum Halten, Ziehen und Lösen der Sehne. Ein Fingertrenner darf verwendet werden, um das Einklemmen des Pfeils zu verhindern. Eine Ankerplatte oder eine ähnliche Vorkehrung, die am Fingerschutz (Tab) befestigt ist und zum Ankern dient, ist zulässig. Die Nähte müssen einfarbig sein. Markierungen oder Linien müssen einheitlich sein in Bezug auf Größe, Form und Farbe. Zusätzliche Informationen oder Markierungen sind nicht zulässig. An der Bogenhand darf ein normaler Handschuh, Fäustling oder Ähnliches getragen werden, dieser darf jedoch nicht fest mit dem Bogengriff verbunden sein. Wir bitten um Beachtung der Hinweise Gez. Gerhard Furnier Vizepräsident Sport Empfänger: Landesverbände des DSB Stelle: Tech. Kommission Bogen Bearbeiter: Furnier Gerhard Mail: g.furnier@dsb.de Datum: 03.02.2016 3-2013 Geschäftszeichen: Sport - TK Bogen Verteiler (Zusatz oder Einschränkungen zu Empfängern lt. Sammelanschrift) Aktenzeichen: BO 1-2016 Ablage: 2016-TK Bogen Betrifft: Blankbogen-Tab

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