Sportordnung des DSB

Technische Kommission Teil 14; Seite 4 14 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Technische Kommission Bogensport Die WA hat mit Wirkung ab 01.01.2016 die Regel eingeführt, dass Camouflage-Farben jeglicher Art in der Ausrüstung der Schützen verboten sind (Buch 3, Artikel 11.3.3). Dies gilt jedoch lediglich für Wettkämpfe, welche die WA ausrichtet und wird in der Sportordnung des DSB nicht übernommen. Für Meisterschaften des DSB und international rekordberechtigten Turnieren in Deutschland gilt in dieser Hinsicht die Sportordnung DSB. Diese besagt, dass lediglich die Kleidung der Schützen keine Camouflage-Farben aufweisen darf, für die Ausrüstung gilt dies hingegen nicht." Wir bitten um Beachtung der Hinweise Gez. Gerhard Furnier Vizepräsident Sport Empfänger: Landesverbände des DSB Stelle: Tech. Kommission Bogen Bearbeiter: Furnier Gerhard Mail: g.furnier@dsb.de Datum: 18.12.2015 12-2015 Geschäftszeichen: Sport - TK Bogen Verteiler (Zusatz oder Einschränkungen zu Empfängern lt. Sammelanschrift) Aktenzeichen: 12/2015 Ablage: Betrifft: Camouflage

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