Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 24 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Allgemeine Anmerkung: Unter Meisterschaften des Heimatlandes versteht man Einzelmeisterschaften der höchsten Ebene in der betr. Waffenart. In Zusammenhang mit den Ligen versteht man Mannschaftsmeisterschaften und Mannschaftswettkämpfe in der höchsten Ebene in der betreffenden Waffenart. 0.7.4.2 Teilnahmeberechtigung – Mannschaften Eine Mannschaft ist nur dann startberechtigt, wenn für sie das Startgeld bezahlt ist und wenn jedes Mitglied der Mannschaft die Voraussetzungen nach 0.1.4 erfüllt hat. Regel 0.7.4.1 gilt entsprechend. Kein Schütze darf bei einem Wettbewerb in derselben Waffenart in mehr als einer Mannschaft starten. Mannschaften im Ligenbereich Die Mannschaftszusammensetzung und die Starterlaubnis im Bereich der Bundes-/Regionalligen regelt die Ligaordnung. Zulassung Zu den Meisterschaften werden Einzelschützen und Mannschaften ohne Rücksicht auf Vereins-, Gau-/ Kreis-, Bezirks- und Landesverbandszugehörigkeit nach dem Leistungsprinzip und der Standkapazität zugelassen. Über die Zulassung zur Deutschen Meisterschaft entscheidet die betreffende technische Kommission des DSB. Für die Zulassung zur Deutschen Meisterschaft ist bei Mannschaften und Einzelschützen das Ergebnis der Landesmeisterschaft entscheidend. Eine Mannschaftszusammenfügung von 3 Sportlern des gleichen Vereins, die bereits eine Einzelzulassung haben ist auf Antrag des Vereins bei der Deutschen Meister- schaft zulässig. Die aufgelisteten Ergebnisse der Gau-/Kreismeisterschaft sind dem Bezirk, die der Bezirksmeisterschaft dem Landesverband, die der Landesmeisterschaft dem DSB mitzuteilen. Die jeweiligen Hinweise in den Ausschreibungen sind zu beachten. Die nicht startwilligen Einzelschützen und Mannschaften sind in der Liste zu kennzeichnen. Die Bundessportleitung hat die Möglichkeit trotz der sportlichen Qualifikation in begründeten Fällen als Sanktion das Startrecht zu verwehren. 0.7.5 Wettkampfvorbereitungen 0.7.5.1 Vorbereitung eines Schießens Es müssen Listen mit den Namen der Sportler vor dem 1. Start dieser Gruppe ausgehängt werden. Die Wettkampf- und Probescheiben sind in erforderlicher Anzahl vorzubereiten und – wenn notwendig – mit dem Durchgang, der Startnummer und der Anschlagart zu kennzeichnen. Im Interesse einer objektiven Auswertung sind die Scheiben nicht mit dem Namen des Schützen zu versehen. 0.7.5.2 Standverteilung Jeder Wettbewerb findet für jede Wettkampfklasse geschlossen an einem Ort und an einem Tag statt. (Ausnahmen siehe Fachteile)

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