Sportordnung des DSB

Regeln für das Auflageschießen Teil 9; Seite 4 9 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 9.7.1 Schäftung 1. Zusätzliche Unterlegkeile zum Ausgleich der Schräge an den Schäften können verwendet werden. 2. Die max. Länge des Auflagenbereiches, von der Systemeinbettung bis zum Auflagepunkt des Gewehres, darf 550 mm nicht überschreiten (siehe Tabelle Auflagewettbewerbe). Der Messpunkt liegt dem des Sportlers zugewandten Seite der Kennzeichnung. 3. Dieser max. Auflagepunkt ist beim Einsatz von längeren Schäften von der Waffenkontrolle mit einer Kennzeichnung festzulegen. 4. Stopper, Ausfräsungen usw. sind am unteren Teil des Schaftes bzw. am Auflagekeil nicht gestattet. 5. Die Auflage darf maximal 60 mm breit sein. 6. Anbauten unter dem Gewehrschaft, die als Haltegriff für die nicht anziehende Hand dienen, sind unter Einhaltung der Vorderschaftmaße erlaubt, sofern sie dem Verlauf des Schaftes folgen (also nicht gedreht sind). 9.7.2 Schaft- und Hakenkappen Schaft- und Hakenkappen müssen so beschaffen sein, dass sie nicht auf der Schulter / dem Schlüsselbein aufgelegt werden können. Schaftkappen müssen eine Sehnenlänge (gemessen wie 1.5.4 H) von mindestens 70 mm haben und vollflächig an der Schulter / Brust anliegen. Die Verwendung der Hakenkappe ist beim Luftgewehr nicht erlaubt.

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