Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 23 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 8.19.3 Stellung auf der Schießbahn Der Wettkämpfer muss sicherstellen, dass während des Schießens kein Teil seines Körpers, seiner Kleidung oder seiner Ausrüstung über die die Schießbahn begrenzenden Markierungslinien bzw. deren Verlängerungen, ragt. Der Wettkämpfer muss ebenfalls sicherstellen, dass die Mündung seines Gewehres über die Schießlinie („Feuerlinie“) hinausragt. 8.19.4 Durchsetzung Wird ein Wettkämpfer von einem am Schießstand eingesetzten Funktionär darauf hingewiesen, dass seine Schießstellung oder seine Stellung auf der Schießbahn nicht den Regeln entspricht, hat dies der Wettkämpfer sofort zu korrigieren. 8.19.5 Benutzung eines Schießriemens / Handstopps Die Benutzung eines Schießriemens und eines Handstopps ist sowohl im Stehend- als auch im Liegend- Anschlag gestattet. 8.19.6 Benutzung eines Magazins / Ladestreifens (LG) Die für die jeweiligen Schießeinlagen benötigten 5 Schuss dürfen mit Hilfe eines 5er-Magazins / 5er-Ladestreifens (LG) geladen werden. Patronen, die aus dem Magazin/ Ladestreifen (LG) verloren gehen oder sich als Versager erweisen, dürfen nicht mit Hilfe eines neuen 5er-Magazins geladen werden, sondern sind einzeln zu laden. Beim LG dürfen dazu Ladestreifen mit jeweils einem Diabolo verwendet werden. Ein verloren gegangenes Magazin / Ladestreifen (LG) darf jedoch durch ein Ersatz-Magazin/ -Ladestreifen (LG) ersetzt werden (siehe 8.21.1 + 8.21.2). Das versehentliche Verwenden eines leeren Magazins (nur LG-Staffel), welches nach der ersten Schussabgabe auffällt, wird mit 30 Sek. Zeitstrafe belegt. Der Sportler ist jedoch danach berechtigt, ein weiteres 5er-Magazin zu verwenden. Der Luftschuss gilt zudem als bereits abgegebener Schuss. 8.20 Sicherheitsbestimmungen Das Schießen ist nur auf dem Schießstand während der offiziell genehmigten Zeiten gestattet. Es ist verboten, mit einem Gewehr Bewegungen zu vollführen, die Personen gefährden oder von anderen als Gefährdung angesehen werden könnten. Ist auf dem Schießstand das Schießen freigegeben, ist es niemandem gestattet, sich vor der Schießlinie („Feuerlinie“) aufzuhalten. Der Wettkämpfer ist zu jeder Zeit für die Sicherheit seiner Handlungen und seines Gewehrs verantwortlich. 8.20.1 Spezielle Verbote am Schießstand / auf der Laufstrecke Es ist untersagt, Wettkämpfern akustisch oder visuell Informationen oder Ratschläge zu geben; diese Bestimmung gilt für den Schießstand einschließlich eines 10 m breiten Bereiches links (d. h. vor) und rechts (d.h. nach) vom Schießstand. Der Verbotsbereich wird durch eindeutig, sichtbare Markierungen gekennzeichnet. Allgemeine Beifalls- oder Enttäuschungsbezeugungen seitens der Zuschauer sind davon ausgenommen. Bei angemeldeter „Doppelnutzung“ eines Gewehrs, ist es den Wettkämpfern auch gestattet, Munition und Magazine / Ladestreifen (LG) auf der Wettkampfstrecke entgegenzunehmen.

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