Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 22 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 8.18.2 Reservepatronen Beim Sommerbiathlon Mannschafts- / Staffelwettkampf muss jeder Wettkämpfer zunächst 5 Schuss abfeuern. Für stehen gebliebene Wettkampfscheiben sind Reservepatronen gemäß Nr. 8.10 Tabelle 1 zulässig. Der Wettkämpfer schießt bis zur maximal erlaubten Schusszahl, bis alle 5 Scheiben getroffen oder alle Reservepatronen abgefeuert sind. Werden die Reservepatronen nach Abgabe der ersten 5 Schuss benötigt, müssen die Reservepatronen einzeln von Hand und nicht direkt von einem Magazin bzw. beim LG einzeln aus Magazinen / Ladestreifen geladen werden. Das Verwenden eines leeren Magazins (nur LG-Staffel), welches nach der Schussabgabe auffällt, wird mit 30 Sek. Zeitstrafe belegt. Der Sportler ist jedoch danach berechtigt, ein weiteres 5er-Magazin zu verwenden. Der Luftschuss gilt zudem als bereits abgegebener Schuss. 8.18.3 Ersatzpatronen Der Wettkämpfer darf Ersatzpatronen oder Ersatzmagazine mitführen, die er im Falle von Patronen- versagern oder für verloren gegangene Patronen /Magazine verwenden darf. Führt der Wettkämpfer keine Ersatzpatronen / Ersatzmagazine mit, kann er von einem Wettkampffunktionär am Schießstand Ersatzpatronen oder Ersatzmagazine erhalten, indem er eine Hand hebt und laut „Munition“ sowie den Namen seines LV‘s ruft. Der darauf reagierende Wettkampffunktionär wird Ersatzpatronen/ Ersatzmagazine von einem sich im Trainerbereich aufhaltenden Mannschaftsbetreuer / Trainer entgegennehmen und an den Wettkämpfer weitergeben. Für das Entgegennehmen von Ersatzmagazinen oder Ersatzpatronen wird kein Zeitausgleich gewährt. 8.19 Schießstellungen 8.19.1 Liegendschießen Beim Liegendschießen gelten für die Wettkämpfer folgende Bestimmungen: a) Das Gewehr darf nur die Hände, die Schulter und die Wange berühren. b) Die Unterseite des Handgelenks des Arms, der das Gewehr stützt, muss vom Boden deutlich abgehoben sein. c) Das Gewehr darf durch einen Handstopp und einen Schieß- und einen Armriemen unterstützt werden. d) Das Gewehr, der Schießriemen oder der Handstopp darf keinen anderen Punkt oder Gegenstand berühren oder auf ihm aufliegen. 8.19.2 Stehendschießen Beim Stehendschießen gelten für die Wettkämpfer folgende Bestimmungen: a) Die Wettkämpfer müssen frei und ohne Unterstützung stehen. b) Nur die Hände, die Schulter, die Wange und der an die Schulter angrenzende Teil der Brust dürfen das Gewehr berühren. c) Der das Gewehr stützende Arm darf gegen die Brust gehalten oder auf der Hüfte aufgestützt werden.

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