Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 16 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Für jeden Abschnitt muss eine Aufsicht bestimmt werden. Die Abschnitte sind so zu wählen, dass sie überschaubar bleiben. Die Aufsicht ist für die Durchführung des Wettkampfes in ihrem Standabschnitt dem Schießleiter verantwortlich. Zur Entscheidung ist der Schießleiter einzuschalten. 0.6.1.2 Aufgaben der Aufsicht Die Aufsicht hat u. a. folgende Aufgaben: 1. die Einhaltung der Regeln überwachen; 2. die Startberechtigung der Schützen anhand der Startliste und des Wettkampfpasses und des Lichtbildausweises kontrollieren; 3. sicherstellen, dass nur geprüfte und zugelassene Sportgeräte einschließlich Kleidung und Zubehör verwendet werden; 4. die Anschläge überprüfen; 5. die Kommandos geben; 6. die Eintragungen auf der Scheibe verantwortlich feststellen und der Auswertung mitteilen; 7. dafür sorgen, dass Lärm, der die Wettkampfteilnehmer stören kann, nach Möglichkeit vermieden wird. (Nicht als störende Lärmquelle gelten Beifallsäußerungen und angepasste Musikübertragungen). 8. Die Aufsichtspersonen müssen das Ihnen erteilte Nachweisdokument nach §10 Abs. 3, Sätze 3 und 4 AWaffV mitführen. 0.6.2 Kampfgerichte, Jurys (Ausnahmen in den Fachteilen sind zu beachten) Der Veranstalter eines Wettkampfes bestimmt ein Kampfgericht und ein Berufungskampfgericht, bestehend aus je einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. 0.6.2.1 Jurys Ab der Landesmeisterschaft können Jurys eingesetzt werden. Ab der Deutschen Meisterschaft werden Jurys für Gewehr, Pistole, Flinte, laufende Scheibe, Armbrust, Vorderlader, Sommerbiathlon, Auswertung (Klassifikation), Waffenkontrolle sowie eine Berufungsjury bestimmt. Die Jury übernimmt dann die Aufgabe des Kampfgerichts, die Berufungsjury die des Berufungskampfgerichts. Eine Jury besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Jurymitgliedern. Jurys können kombiniert werden. Ein Mitglied der Jury für Gewehr, Pistole, Flinte, laufende Scheibe, Armbrust, Vorderlader ist für die Waffenkontrolljury zu benennen. Die Jurymitglieder sollen die nationale Kampfrichterlizenz – mindestens B – besitzen. Die Mitglieder des Kampfgerichts, des Berufungskampfgerichts und der Jurys und deren Stellvertreter dürfen am Wettkampf nicht aktiv teilnehmen. Die Mitglieder des Kampfgerichts bzw. der Jury dürfen dem Berufungskampfgericht bzw. der Berufungsjury nicht angehören und umgekehrt.

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