Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 16 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Zubehör, das in diesen Regeln nicht erwähnt ist, jedoch einen persönlichen Vorteil gegenüber anderen Schützen verschaffen könnte oder gegen den Sinn dieser Regeln verstößt, ist nicht zulässig. Hilfsmittel, z.B. an Bogen- oder Zugarm, die stabilisierend oder versteifend wirken, sind nicht zulässig. Ärztlich verordnete Hörhilfen dürfen von Schützen auf der Schießlinie verwendet werden, und diese müssen so eingestellt sein, dass alle akustischen Signale für den Schützen hörbar sind. 6.3 Regeln für Wettbewerbe in der Halle und im Freien 6.3.1 Signale Akustische Signale gelten vor den optischen Signalen. 6.3.1.1 Akustische Signale Der Schießleiter regelt das Schießen wie folgt: n Z weimaliges Pfeifen ist das Signal für die erste Gruppe, zur Schießlinie zu gehen. n E inmaliges Pfeifen (nach 10 Sekunden) ist das Signal für den Schießbeginn. n E rneutes zweimaliges Pfeifen beendet die Schießzeit. Die erste Gruppe hat die Schießlinie zu verlassen. Die zweite Gruppe begibt sich auf die Schießlinie. n E rneutes einmaliges Pfeifen (nach 10 Sek.) ist das Signal für den Schießbeginn. n D reimaliges Pfeifen beendet die Schießzeit und ist das Signal für die Trefferaufnahme. Eine Reihe aufeinanderfolgender Pfiffe bedeutet Gefahr. Das Schießen ist sofort einzustellen. 6.3.1.2 Optische Signale Optische Signale sind für alle Schützen – Rechts- und Linksschützen – gut sichtbar anzubringen. Diese Zeichen werden mittels einer Ampel, Flaggen, Tafeln oder einer Uhr wie folgt gegeben: Lichtzeichen n G rünlicht leuchtet auf, wenn der Schießleiter einmal pfeift und das Schießen freigibt. n G elblicht muss 30 Sekunden vor Ablauf der Schießzeit gegeben werden. n R otlicht leuchtet bei zwei- oder mehrmaligem Pfeifen des Schießleiters auf. Auf keinen Fall dürfen verschiedenfarbige Lichtzeichen gleichzeitig aufleuchten. Tafeln oder Flaggen Können keine Lichtzeichen verwendet werden, so sind Tafeln oder Flaggen anzuwenden. Zwei Tafeln oder Flaggen werden so platziert, dass die gleiche Farbe der Tafel oder Flagge (einfarbig gelb oder grün) gleichzeitig auf beiden Seiten des Wettkampffeldes zu sehen ist. GELB ist für die Schützen sichtbar, wenn nur noch 30 Sekunden Schießzeit zur Verfügung stehen. Ansonsten ist für die Schützen während der Schießzeit GRÜN sichtbar. Die Lichtzeichen und die Tafeln sollen mindestens 25 m (in der Halle entsprechend kürzer) vor der Schießlinie und 5 m neben den Seitenlinien der äußeren Feldbegrenzung auf beiden Seiten des Wettkampffeldes für alle Schützen sichtbar aufgestellt werden.
RkJQdWJsaXNoZXIy NDAzMjI=