Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 15 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 6.2.4 Zubehör 6.2.4.1 Ferngläser Ferngläser, Ferngläser mit Stativ und andere Sehhilfen zum Erkennen der geschossenen Pfeile dürfen verwendet werden, sofern sie für die anderen Wettkämpfer kein Hindernis darstellen. Die Stative müssen so eingestellt sein, dass der höchste Teil des Stativs einschließlich Fernglas nicht über die Achselhöhle der Wettkämpfer hinausragt, die das Fernglas und das Stativ benutzen. 6.2.4.2 Schießbrillen 6.2.4.2.1 Compound Gewöhnliche Brillen, Schießbrillen oder Sonnenbrillen dürfen getragen werden. Keiner der Artikel darf mit einer Mikrolochlinse oder einer ähnlichen Ausstattung versehen sein, noch darf er eine Markierung, die in irgendeiner Weise als Zielhilfe dienen kann, aufweisen. Der Schütze darf sein Auge, welches nicht als Zielauge dient, vollständig oder teilweise abdecken oder abkleben. 6.2.4.2.2 Recurve, Blankbogen, Langbogen, Traditioneller Bogen Gewöhnliche Brillen, Schießbrillen mit einem Brillenglas pro Auge, mit nur einem Rahmen und ohne geteiltes oder abgeändertes Brillenglas am Zielauge, oder Sonnenbrillen dürfen getragen werden. Keiner der Artikel darf mit einer Mikrolochlinse oder einer ähnlichen Ausstattung versehen sein, noch darf er eine Markierung, die in irgendeiner Weise als Zielhilfe dienen kann, aufweisen. Der Schütze darf sein Auge, welches nicht als Zielauge dient, vollständig oder teilweise abdecken oder abkleben. 6.2.4.3 Diverses Zubehörartikel einschließlich Armschutz, Streifschutz, Bogenschlinge und Gürtel- oder Bodenköcher sind erlaubt. Rückenköcher sind beim Schießen in der Halle und im Freien nicht erlaubt, jedoch für Feldbogen und 3D zulässig. Pfeilköcher dürfen nicht am Bogen befestigt sein. Fußmarkierungen dürfen nicht mehr als 1 cm aus dem Boden ragen. Hilfsmittel, um einen Fuß oder einen Teil des Fußes zu erhöhen, auch als Teil des Schuhs, sind erlaubt, solange sie andere Wettkämpfer auf der Schießlinie nicht behindern und nicht mehr als 2 cm über die Schuhsohle hinausragen. Die Schießlinie darf nicht von einem Hilfsmittel überspannt werden. Wurfarmdämpfer sind ebenfalls erlaubt. Hilfsmittel zur Anzeige des Windes (nicht elektrisch oder elektronisch) dürfen an der Ausrüstung, die auf der Schießlinie verwendet wird, befestigt werden (z.B. leichte Fäden). Elektronische Windmessgeräte dürfen nur hinter der Wartelinie verwendet werden. Die genehmigten Hilfsmittel von Menschen mit Behinderung dürfen eingesetzt werden. (Das Klassifizierungsdokument des DSB muss bei der Bogenkontrolle vorgezeigt werden). Rollstuhlfahrer, die kein Klassifizierungsdokument haben, müssen die Bestätigung des Arztes vorweisen, dass sie auf den Rollstuhl angewiesen sind. 6.2.4.4 Nicht zulässiges Zubehör Während des Wettkampfs ist den Schützen, Trainern und Betreuern die Verwendung von Mobiltelefonen, Funksprechgeräten, jeglichen elektronischen und elektrischen Hilfs- und Aufzeichnungsmitteln sowie von Kommunikationsgeräten, Kopfhörern, Walkmann, MP3-Playern und Ähnlichem sowie Hilfsmitteln zur Lärmreduzierung auf dem Wettkampffeld und im Gerätebereich, untersagt. Davon ausgenommen sind Smartphones, um die Trefferlage ausschließlich der eigenen Pfeile auf dem Ziel zu dokumentieren, ohne bei der Einstellung des Bogenvisiers zu helfen, wie es für denselben Zweck auf Papier möglich wäre, bei Wettbewerben in der Halle und im Freien. Alle Mobiltelefone müssen lautlos geschaltet sein.

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