Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 3 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Beim Schießen auf Scheiben im Freien und in der Halle soll ein Mitglied der Kampfrichterkommission nicht mehr als zehn Scheiben überwachen. Ein Kampfrichter entscheidet endgültig über die Wertung eines Pfeiles. Beim Feldbogenschießen soll ein Mitglied der Kampfrichterkommission nicht mehr als vier Scheiben überwachen. Beim Feldbogenschießen entscheidet ein Kampfrichter nur dann, wenn sich die Schützen an der Scheibe nicht einigen. Weitere Aufgaben der Kampfrichter sind: n d ie Beratung und Unterstützung des Ausrichters bei der Durchführung des Wettkampfes, n d ie Prüfung aller Entfernungen und vorgeschriebenen Maße auf ihre Richtigkeit, n d ie Prüfung der Ausrüstung der Schützen vor und jederzeit während des Wettkampfes, n d ie Überwachung des Verlaufs des Schießens und der Auswertung an den Scheiben sowie die Klärung von Wertungsfragen, n d ie Klärung von Streitfällen und Protesten, sofern keine Jury bestellt ist, n b ei unvorhergesehenen Ereignissen (z. B. Wetterunbilden) Unterbrechung des Schießens in Absprache mit dem Ausrichter, n b ei Sternanträgen und bei Rekorden Abzeichnung der Schusszettel und Weiterleitung der entsprechen- den Anträge, n A nfertigung des Wettkampfberichts. 6.1.3.4 Jury Die Jury besteht aus drei Mitgliedern, die nicht zur Kampfrichterkommission gehören dürfen. Bei Landesmeisterschaften und Deutschen Meisterschaften muss mindestens ein Mitglied eine nationale Kampfrichterlizenz A Bogen besitzen. Bei Ranglistenturnieren kann eine Jury berufen werden. Mitglieder der Jury haben jederzeit das Recht, während eines Wettkampfes (Meisterschaft) das Wettkampffeld zu betreten bzw. auch mit zu den Scheiben bei der Trefferaufnahme zu gehen. Das Urteil der Jury ist endgültig. Einsprüche gegen Kampfrichterentscheidungen müssen schriftlich eingelegt werden. Die Absicht einen Einspruch einzulegen, der Einfluss auf das Vorrücken eines Wettkämpfers von einer Phase des Wettkampfs zur nächsten hat, muss innerhalb von fünf Minuten nach Beendigung des jeweiligen Matches oder der entsprechenden Runde dem Leitenden Kampfrichter und der Jury gegenüber schriftlich geäußert werden. Während der Finalrunden der Matchrunde muss die Absicht, Einspruch einzulegen, innerhalb von fünf Minuten nach Beendigung des jeweiligen Matches oder vor Beginn des folgenden Matches, je nachdem, was zuerst stattfindet, angekündigt werden. Der schriftliche Einspruch muss bei der Jury innerhalb von 15 Minuten nach Ende der jeweiligen Runde bzw. des betroffenen Matches eingereicht werden. Für einen Einspruch muss eine Gebühr hinterlegt werden, die erstattet wird, wenn dem Einspruch stattgegeben wird.

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