Sportordnung des DSB

Regeln für das Armbrustschießen Teil 5; Seite 15 5 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 5.14.1.1 Scheibenanordnung Bei der 60-cm- und der 40-cm-Scheibe liegt die Scheibenmitte 130 cm über der Sohle des Schießstandes. (2 Strohmatten oder gleichwertiges Material pro Scheibenrahmen) Die 40-cm-Scheiben können auch so angeordnet werden (4 Strohmatten oder gleichwertiges Material pro Scheibenrahmen), dass die Scheibenmitten 100 cm und 160 cm über der Sohle des Schießstandes liegen. 5.14.1.2 Nummerierung der Scheibenstände Schwarz und gelb wechselnde Zahlen auf gelb und schwarz wechselnden, 30 cm × 30 cm großen Tafeln. 5.14.1.3 Windfahnen An den Scheibenständen sind beim Schießen im Freien aus einem Material, das sich vom Hintergrund deutlich abhebt, Windfahnen anzubringen. 5.14.1.4 Armbrust, Pfeile Zugelassen sind Armbrüste jeder Art, die nachfolgende Bedingungen erfüllen müssen: Sie müssen einen mechanisch funktionierenden Abzug haben. Sie müssen eine Pfeilsperre haben, außer wenn sie für das Schießen mit aufgesetzten Nocken konstruiert sind. Der Bogen kann aus einem beliebigen Material und auch aus mehreren Teilen bestehen. Metallbögen müssen ummantelt sein. Auf dem Bogen müssen das Spanngewicht und die Spannlänge dauerhaft markiert sein. Die Sehne darf nicht aus metallischem Material sein. Erlaubt sind Nockpunkte und zusätzliche Marken auf dem Schaft. Verstärkungsfäden (Einzelfäden) um den Bogen sind erlaubt. Die Pfeile müssen mit den Initialen des Schützen gekennzeichnet sein.

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