Sportordnung des DSB

Regeln für das Armbrustschießen Teil 5; Seite 14 5 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 5.14 Feldarmbrust (Disziplin 5.40) 5.14.1 Schießanlage Die Anlage ist nach den Schiessstandrichtlinien und nach den Zulassungskriterien der örtlichen Behörden einzurichten.

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