Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 6 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Schießentfernungen werden vom Scheibenspiegel bis zu einer Entfernungsmarkierung am Schützenstand (Feuerlinie) gemessen. Die Entfernungsmarkierung (Feuerlinie) darf im Liegendanschlag nicht mit den Ellenbogen, im Kniend-, Sitzend- und Stehendanschlag nicht mit den Füßen berührt werden. (Für Bogenschießen und Feldarmbrust gilt eine besondere Regelung.) 0.3.1 Bemaßung und Beleuchtung der Schießstände Wenn LG 3-Stellung vom Boden aus geschossen wird, empfiehlt die Tech. Kommission folgenden Höhen: n Knieendanschlag: 80 cm ± 5 cm n Liegendanschlag: 35 cm ± 5 cm Die abweichenden Standhöhen für SoBi KK und LG Liegend ist im Teil SoBi beschrieben. Horizontalabweichungen für Scheibenzentren Folgende Maximalabweichungen von einer durch die Mitte der Scheibe/Scheibengruppe oder Schneise im rechten Winkel (90 Grad) zur Scheibenebene gezogenen Linie sind in beiden Richtungen erlaubt: Die Scheiben und der Raum sollen gleichmäßig und ausreichend beleuchtet sein: Bei 10-m-Wettbewerben: n Scheiben mindestens 1000 Lux, n Raum mindestens 300 Lux 0.3.2 Nummerierung der Schützenstände und der Scheibenständer Der Stand muss im Bereich des Geschossfangs und des Schützenstandes einheitlich nummeriert sein. Die Nummerierung muss während des gesamten Wettkampfes deutlich erkennbar sein. Höhen der Scheibenzentren, bezogen auf das Niveau des Schützenstandes: Toleranzen für die Distanzen 10 m Stände 1,40 m ± 0,05 m ± 0,05 m 15 m Stände 1,40 m ± 0,10 m ± 0,05 m 25 m Stände 1,40 m + 0,10 m /- 0,20 m + 0,10 m 30 m Stände 1,40 m ± 0,20 m ± 0,05 m 50 m Stände (lfd. Scheibe) 1,40 m ± 0,20 m ± 0,20 m 50 m Stände 0,75 m ± 0,50 m ± 0,20 m 100 m Stände 1,00 m ± 1,50 m ± 0,50 m 300 m Stände 3,00 m ± 4,00 m ± 1,00 m 300 m Gewehr 6,00 m 50 m Gewehr/Pistole 0,75 m 10 m Gewehr/Pistole 0,25 m 25 m Stände 0,75 m 50-m-Stände Laufende Scheibe 2,00 m 10-m-Stände Laufende Scheibe 0,40 m

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