Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 5 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Eine Unterbrechung des Schießens infolge einer Störung haben die Verantwortlichen schnellstmöglich durch klare Anordnung bekannt zu geben. In der Anzeigedeckung geschieht dies mit einer für die Schützen sichtbaren roten Flagge oder eines anderen angekündigten Signals. Das Schießen darf erst auf Anordnung des Schießleiters und nach Einholen der roten Flagge oder des entsprechenden Signals fortgesetzt werden. 0.2.1 Alkohol Den Sportlern ist der Genuss von Alkohol verboten. Als Grenze gilt 0,0 Promille. Es bleibt den Veranstaltern vorbehalten Kontrollen vorzunehmen. Bei der Feststellung von Alkohol erfolgt eine Disqualifikation in dem betr. Wettbewerb. Die Schießleitung legt im Vorfeld die berechtigte Person als Kontrolleur fest. 0.2.2 Kleidung Zugelassen bei den Wettkämpfen des DSB sind die üblichen Schießbekleidungen sowie allg. übliche Bekleidungen. Tarnkleidung, Zubehör (Camouflage) oder Kleidung mit mitliärischem Aussehen jeder Art und Farbe ist nicht zulässig. Disziplinspezifische Abweichungen sind in den entsprechenden Fachteilen geregelt. 0.2.3 Sicherheitsvorrichtungen Munitionsattrappen oder patronenähnliche Gegenstände sind verboten. Empfohlen wird eine einfache Kunststoffschnur, die sowohl die Mündung als auch das Patronenlager überragt. 0.3 Schießstände Das Schießen ist nur auf behördlich genehmigten Schießständen mit den dafür zugelassenen Waffen- und Munitionsarten gestattet. Die Richtlinien für die Errichtung, die Abnahme und das Betreiben von Schießständen („Schießstandrichtlinien“) enthalten die ausführliche Beschreibung über Beschaffenheit, Zweckmäßigkeit und Sicherheit von Schießständen aller Art für das sportliche Schießen. Es werden vier Bauarten von Schießständen unterschieden: – Offene Schießstände ohne Umschließungen Hierzu zählen z. B. offene Schrotschießstände sowie Biathlon- und Field-Target-Anlagen. – Offene Schießstände mit Umschließung des Schützenstandes Bei dieser Bauart ist der Schützenstand bis auf die Ausschuss- bzw. Schießbahnseite durch Bauteile allseitig umschlossen. – Offene Schießstände mit teilweiser Umschließung der Schießbahn Bei dieser Bauart, auch als „teilgedeckter Schießstand“ bezeichnet, besteht neben der Umschließung des Schützenstandes zusätzlich eine Teileinhausung der Schießbahn über 5 m Länge (ab Feuer-/Schießlinie) hinaus (Nummer 4.6). – Geschlossene Schießstände (RSA) Diese Schießstände sind allseitig umschlossen. Für Meisterschaften und Wettkämpfe sind offene und teilgedeckte geschlossene Schießstände zugelassen. Bei der Deutschen Meisterschaft müssen die 10-m-Wettbewerbe auf geschlossenen Schießständen geschossen werden (Ausnahme Sommerbiathlon).

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