Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 36 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 3.23 Störungen (Funktionsstörungen) Der Hauptrichter entscheidet in allen Fällen endgültig. Jede Flinte, die nicht sicher schießt, die automatisch doppelt oder deren Ladung nicht zündet, ist nach den Regeln nicht zugelassen. Munitionsdefekte werden anerkannt, wenn der Schlagbolzeneinschlag im Zündhütchen klar erkennbar ist und n d ie Pulverladung nicht gezündet hat. n d ie Ladung zündet, aber Komponenten der Ladung im Lauf verblieben sind. n d er Schlagbolzenabdruck auf der Patrone fehlt – die Waffe aber abgeschlagen hat (z. B. wegen zu tief sitzendem Zünder, flachem Patronenrand). Wenn der Hauptrichter entscheidet, dass die Untauglichkeit der Waffe bzw. Störung von Waffe und Munition nicht durch ein Verschulden des Schützen verursacht wurde und nicht schnell genug zu beheben ist, darf der Schütze eine andere zugelassene Waffe benutzen, wenn diese innerhalb von drei (3) Minuten, nachdem die Waffe für untauglich erklärt worden ist, verfügbar ist. Andernfalls darf der Schütze mit Erlaubnis des Hauptrichters die Rotte verlassen und die verbleibenden Wurfscheiben der unterbrochenen Serie zu einer festgelegten Zeit fertig schießen. Innerhalb einer Serie von 25 Wurfscheiben werden höchstens zwei (2) Funktionsstörungen je Schütze anerkannt, unabhängig davon, ob er während dieser Serie Flinte oder Munition gewechselt hat oder nicht. Jede weitere Störung wird nicht anerkannt. Alle regelgerechten Wurfscheiben, die nach der zweiten Funktionsstörung geworfen werden, gelten bei erneuter Störung als Fehler. Als Störung wird nicht anerkannt: n Ungeladene Waffe n L aden mit leeren Patronen (Hülsen) n Gesicherte Waffe n F alsche Bedienung durch den Schützen

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