Sportordnung des DSB

Regeln für Flintenschießen Teil 3; Seite 21 3 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 3.10.6.2 Seitenansicht Trapstand (Maße in Meter) Wurfhöhen und Toleranzen der Scheiben 3.10.6.3 Auslösen der Wurfmaschinen Die Wurfmaschinen können nur durch ein elektromanuelles oder elektroakustisches System ausgelöst werden. Die Wurfscheiben müssen ohne Verzögerung nach dem Abruf des Schützen geworfen werden. In einer Serie von 25 Scheiben schießt jeder Schütze von jeder Position fünf (5) Scheiben. Hierbei muss gewährleistet sein, dass jeder Schütze von jeder Position zwei (2) Scheiben von der linken, zwei (2) Scheiben von der rechten und eine (1) Scheibe von der mittleren Maschine der jeweiligen 3er-Gruppe erhält. Die Reihenfolge muss für jeden Schützen unbekannt sein. 3.10.7 Schützenstände Fünf (5) Schützenstände liegen 15 m hinter der Vorderkante des Wurfmaschinengrabens auf einer dazu parallelen Linie. Sie sind als Flächen von je 100 cm × 100 cm deutlich markiert. Jede Station liegt genau hinter der mittleren der ihm zugeordneten drei Wurfmaschinen. Etwa zwei (2) Meter hinter und etwas nach links versetzt von Station eins (1) befindet sich Station sechs (6). Alle sechs Stände sollten mit einer Ablagefläche für Munition und Ausrüstung ausgestattet sein. Die Standplatten sollen stabil, eben und horizontal sein. Auf jeder Standplatte ist ein kleiner Holzblock, ein Stück Teppich oder ein Stück Gummi von etwa 15 cm Durchmesser angebracht, auf dem der Schütze in der Pause seine Flinte aufstützen kann. Drei (3) Meter bis vier (4) Meter hinter den Schützenständen führt ein Weg von Station fünf (5) zu Station eins (1), der während des Wettkampfes von den Schützen benutzt werden muss. Die Schützenstände sollen gegen Sonne und Regen ausreichend geschützt sein. Standniveau Drehpunkt Wurfarm Regulärer Wurfbereich Toleranzbereich 3,00 3,15 1,50 1,35 10,00+/- 0,10

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