Sportordnung des DSB

Regeln für Pistole und Revolver Teil 2; Seite 12 2 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 2.11 10 m Luftpistole (2.10) Zugelassen sind Luftpistolen jeder Art im Kaliber 4,5 mm (.177 Zoll). Mehrschüssige Luftpistolen müssen als Einzellader verwendet werden. Max. zugelassene Geschossenergie 7,5 Joule. 1. Das Auslösen der Treibladung ohne Geschoss nach dem Aufziehen der ersten Wettkampfscheibe wird als Fehler gewertet. 2. Löst ein Schütze während der Standbelegungszeit die Treibladung aus, erhält er eine Warnung. Für jeden weiteren Verstoß erhält er einen Ringabzug von zwei Ringen von der ersten Wettkampfserie. 3. Die Pistole darf nur mit einem (1) Geschoss geladen werden. 4. Wird die Pistole versehentlich mit mehr als einem (1) Geschoss geladen gilt 0.11.4.1. 2.11.1 Munition Siehe Pistolentabelle 2.11.2 Schießzeit, Wettkampf- und Probeschüsse Siehe Pistolentabelle. Es dürfen vor der Wettkampfserie in der Vorbereitungszeit/Probezeit beliebig viele Probeschüsse abgegeben werden. 2.11.3 Durchführung Der Schießleiter sagt die Anzahl der Wettkampfschüsse und die Wettkampfzeit an und beginnt den Wettkampf mit dem Kommando „START“. 2.12 10 m Mehrschüssige Luftpistole (2.16) Zugelassen sind mehrschüssige Luftpistolen jeder Art im Kaliber 4,5 mm (.177 Zoll) max. Geschossenergie 7.5 Joule. 2.12.1 Fertighaltung Der Schütze erwartet das Signal zum Schießen in der Fertighaltung (2.6). 2.12.2 Munition Siehe Pistolentabelle

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