Sportordnung des DSB

Regeln für Pistole und Revolver Teil 2; Seite 6 2 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 2.6 Fertighaltung Fertighaltung für die Wettbewerbe 25 m Schnellfeuerpistole, 10 m Luftpistole-Mehrkampf-Schnellfeuerteil, 10 m Luftpistole Standard-20 Sekunden Serie, 10 m mehrschüssige Luftpistole, 25 m Pistole-Schnellfeuerteil, 25 m Zentralfeuerpistole-Schnellfeuerteil und 25 m Standardpistole (20- und 10-Sekundenserie). Der Schütze senkt den Arm mit der Waffe um mindestens 45° aus der Waagerechten. Die Pistole/Revolver darf nicht aufgestützt und dabei nicht auf den Boden innerhalb des Schützenstandes gerichtet werden. Während auf das Zudrehen der Scheiben oder das Signal zum Schießen gewartet wird, darf der Arm keine sichtbaren Bewegungen machen. In dem Augenblick, in dem sich die Scheiben zu drehen beginnen, oder das Lichtsignal zum Schießen erscheint, darf der Schütze die Pistole/Revolver heben. Wenn bei 25 m Schnellfeuer-, 25 m Standard- (20 und 10 Sek.) oder Schnellfeuerteilen der Schütze den Arm in Fertighaltung weniger als 45° senkt oder ihn vor Beginn der Scheibendrehung über 45° hebt, wird der Schütze gewarnt (Gelbe Karte). Das Ergebnis wird notiert. Die Serie wird wiederholt. Pro Scheibe werden die niedrigsten Schusswerte der zwei Serien (oder der drei Serien, sollte eine Waffenstörung auftreten) entsprechend der höchsten Anzahl in einer Serie abgegebenen Schüsse (auch Fehler) gewertet. Beim zweiten Verstoß dieser Art innerhalb desselben Durchgangs erhält der Schütze außerdem zwei Ringe Abzug (Grüne Karte). Beim dritten Verstoß innerhalb desselben Durchgangs wird der Schütze disqualifiziert (Rote Karte). 2.7 Waffenstörungen bei den 25-m-Wettbewerben Wird ein Sportgerät aus irgendeinem Grund funktionsunfähig, so darf der Schütze den Schaden beheben oder beheben lassen und mit der instand gesetzten Waffe oder mit einer anderen Waffe gleicher Art (Pistole oder Revolver) und gleichen Kalibers das Schießen zu einer vom Schießleiter festzusetzenden Zeit fortsetzen. Wird eine Serie nach einer anerkannten Waffenstörung mit einem anderen geprüften Sportgerät oder mit einem instand gesetzten und geprüften Sportgerät (Auswechselteile) fortgesetzt, so hat der Schütze Anspruch auf eine weitere Probeserie. 2.7.1 Anerkannte Waffenstörungen Eine anerkannte Waffenstörung liegt vor, wenn 1. der Abzugsmechanismus nicht funktioniert; 2. die Hülse nicht ausgeworfen wurde; 3. der Mechanismus des Sportgerätes blockiert ist; 4. das Sportgerät nicht mehr funktioniert, weil ein Teil zerstört ist; 5. der Abzugsmechanismus ausgelöst wurde und im Patronenlager eine Patrone steckt, die keinen Schlagbolzeneindruck zeigt. 6. die Sperre und der Feuermechanismus aneinander vorbeigleiten, sodass die Schüsse automatisch gefeuert werden (Doppeln).

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