Sportordnung des DSB

Regeln für Pistole und Revolver Teil 2; Seite 3 2 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Die Blenden sollten: 1. mindestens 0,75 m vor und ca. 0,25 m hinter die Feuerlinie reichen; 2. mindestens 1,7 m hoch sein, wobei der obere Rand mindestens 2,0 m über dem Boden des Schützenstandes sein muss. Vor oder neben den Schützenständen müssen Ablagemöglichkeiten vorhanden sein, die die Schützen nicht daran hindern dürfen, den Schießarm zur Fertighaltung zu senken. Die Abmessungen der möglichst beweglich oder verstellbar Ablage, sollten 0,5 m x 0,6 m breit und 0,7 m bis 0,8 m hoch sein. 2.4.1 Normen für 25 m Drehanlagen 25 m Schnellfeuerpistole, 25 m Pistole Duell / 25 m Zentralfeuerpistole Duell und 25 m Standardpistole werden grundsätzlich auf Drehanlagen oder auf zugelassenen elektronischen Anlagen geschossen. Bei Drehanlagen drehen sich die Scheiben um die vertikale Mittelachse. Von oben betrachtet müssen sich die Scheiben im Uhrzeigersinn in die Sichtstellung drehen und gegen den Uhrzeigersinn wieder in die Ausgangsstellung zurück. Die Zeit für die Drehung der Scheiben um 90° darf bei automatischen Anlagen höchstens 0,2 Sekunden betragen. Für den Wettbewerb „25 m Schnellfeuerpistole“ müssen sich in einer Anlage fünf Scheiben nebeneinander befinden. Die Anzahl der Scheiben für andere Disziplinen können hiervon abweichen. Die Scheibenmittelpunkte müssen sich in gleicher Höhe befinden (± 1 cm) und einen Abstand von 75 cm (±1 cm) voneinander haben. 25 m Stände müssen in Abschnitte (Sektionen) zu je zwei (2) Gruppen (Boxen) eingeteilt werden. Jede Sektion des Schießstandes sollte zentral gesteuert werden. Sie darf aber auch selbstständig arbeiten. Die Abmessungen eines Schützenstandes sind: Breite Tiefe 25 m Schnellfeuerpistole 1,50 m 1,50 m 25 m Pistole, 25 m Zentralfeuerpistole 1,00 m 1,50 m 25 m Standardpistole, Pistole / Revolver 2.50 1,00 m 1,50 m

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