Sportordnung des DSB

Regeln für Pistole und Revolver Teil 2; Seite 6 2 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 In dem Augenblick, in dem sich die Scheiben zu drehen beginnen, oder das Lichtsignal zum Schießen erscheint, darf der Schütze die Pistole/Revolver heben. Wenn bei 25 m Schnellfeuer-, 25 m Standard- (20 und 10 Sek.) oder Schnellfeuerteilen der Schütze den Arm in Fertighaltung weniger als 45° senkt oder ihn vor Beginn der Scheibendrehung über 45° hebt, wird der Schütze gewarnt (Gelbe Karte). Das Ergebnis wird notiert. Die Serie wird wiederholt. Pro Scheibe werden die niedrigsten Schusswerte der zwei Serien (oder der drei Serien, sollte eine Waffenstörung auftreten) entsprechend der höchsten Anzahl in einer Serie abgegebenen Schüsse (auch Fehler) gewertet. Beim zweiten Verstoß dieser Art innerhalb desselben Durchgangs erhält der Schütze außerdem zwei Ringe Abzug (Grüne Karte). Beim dritten Verstoß innerhalb desselben Durchgangs wird der Schütze disqualifiziert (Rote Karte). 2.7 Waffenstörungen bei den 25-m-Wettbewerben Wird ein Sportgerät aus irgendeinem Grund funktionsunfähig, so darf der Schütze den Schaden beheben oder beheben lassen und mit der instand gesetzten Waffe oder mit einer anderen Waffe gleicher Art (Pistole oder Revolver) und gleichen Kalibers das Schießen zu einer vom Schießleiter festzusetzenden Zeit fortsetzen. Wird eine Serie nach einer anerkannten Waffenstörung mit einem anderen geprüften Sportgerät oder mit einem instand gesetzten und geprüften Sportgerät (Auswechselteile) fortgesetzt, so hat der Schütze Anspruch auf eine weitere Probeserie. 2.7.1 Anerkannte Waffenstörungen Eine anerkannte Waffenstörung liegt vor, wenn 1. der Abzugsmechanismus nicht funktioniert; 2. die Hülse nicht ausgeworfen wurde; 3. der Mechanismus des Sportgerätes blockiert ist; 4. das Sportgerät nicht mehr funktioniert, weil ein Teil zerstört ist; 5. der Abzugsmechanismus ausgelöst wurde und im Patronenlager eine Patrone steckt, die keinen Schlagbolzeneindruck zeigt. 6. die Sperre und der Feuermechanismus aneinander vorbeigleiten, sodass die Schüsse automatisch gefeuert werden (Doppeln). 2.7.2 Nicht anerkannte Waffenstörungen Unter nicht anerkannte Waffenstörungen fallen die folgenden Sachverhalte: 1. der Schütze hat nach der Störung den Schlitten, das Magazin, die Sicherung oder den Hahn bewegt oder versucht, den Fehler zu beheben; 2. das Sportgerät war gesichert; 3. das Magazin war nicht richtig eingeführt; 4. der Schütze hat nach einem Schuss den Abzug nicht losgelassen; 5. der Schütze hat den Grund für den Fehler selbst zu vertreten.

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