Sportordnung des DSB

Regeln für Gewehr Teil 1; Seite 10 1 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 1.4.7 Schaftkappe 300 m Standardgewehr, 10 m Luftgewehr Die Schaftkappe darf nach rechts oder links versetzt werden, dabei darf der Abstand der äußersten Messpunkte max. 30 mm von der Hinterschaftmitte entfernt sein. Wird eine mehrteilige Schaftkappe verwendet, können alle Teile versetzt sein, müssen aber in eine Richtung von der Mitte aus gesehen sein. (Alle Teile nach links oder nach rechts.) 1.4.8 Schaftbacken an Luftgewehren und KK-Gewehren Zulässig sind ein- oder mehrteilige Schaftbacken. Eine Schaftbacke (ein- oder mehrteilig) muss waagerecht in Laufrichtung am Gewehr montiert sein. Sie darf nicht entfernt werden. Die Wange muss komplett an der Seite der Schaftbacke anliegen. Ein Auf- oder Anliegen im Kinnbereich ist nicht zulässig. Bei allen Schaftbacken sind Ausfräsungen, Anbauten oder Aufbauten nicht erlaubt. Bei mehrteiligen Schaftbacken dürfen waagerecht drehbare Backenanlagen verwendet werden, die jedoch nur so weit gedreht werden dürfen, dass beim Anlegen einer Geraden max. 10 mm zur Grundschiene gemessen werden können. Zwischen den drehbaren Backenanlagen dürfen wangenseitig max. 10 mm Abstand sein. Die mehrteilige Backenanlage darf nicht seitlich verkantet angebracht werden, so dass ein zusätzlicher Haltepunkt /Anschlag entsteht.

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