Sportordnung des DSB

Regeln für Gewehr Teil 1; Seite 5 1 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 12. Ein austauschbares Rückenteil, das Durchlüftung bietet, ist erlaubt, sofern es weich, biegsam und geschmeidig ist. 13. Die Befestigungen dieses Teils dürfen weder die Jacke versteifen noch dem Schützen eine zusätzliche Stütze bieten. 14. Jedes austauschbare Rückenteil muss von der Ausrüstungskontrolle zugelassen sein. 15. Alle Rückenteile einer Jacke müssen die gleiche Breite und Länge haben. 16. In der Liegend- und Kniendstellung darf der Ärmel der Schießjacke nicht über das Handgelenk des Riemenarms vorstehen. 17. Der Ärmel darf nicht zwischen der Hand oder dem Handschuh und dem Vorderschaft eingeklemmt werden, wenn der Schütze seine Schießstellung einnimmt. 18. Weder Klettmaterial noch eine klebrige Substanz, Flüssigkeit oder Spray dürfen an der Außen- oder Innenseite der Jacke, an Unterlagen oder an der Ausrüstung angebracht werden. 19. Ein Aufrauhen des Jackenmaterials ist erlaubt. 20. Verstärkungen dürfen an beiden Ellbogen auf dem halben Ärmelumfang angebracht werden. Am Arm, der den Riemen hält, darf die Verstärkung vom Oberarm bis 100 mm vor das Ärmelende reichen. Die Verstärkung am anderen Arm darf maximal 300 mm lang sein. 21. Nur ein Haken, eine Schlaufe, ein Knopf oder eine ähnliche Vorrichtung darf an der Außenseite des Ärmels oder am Schultersaum befestigt sein, um ein Abrutschen des Riemens zu verhindern. 22. Die Verstärkung an der Schulter, in die die Kolbenkappe eingesetzt wird, darf in ihrer längsten Abmessung 300 mm nicht überschreiten. 23. Es sind keinerlei Innentaschen gestattet. Nur eine Außentasche an der rechten Vorderseite der Jacke (für Linkshänder an der linken Seite) ist erlaubt. 24. Größe der Tasche: maximal 25 cm hoch, gemessen ab dem unteren Jackenrand, und 20 cm breit. 1.2.4 Schießhose 1. Hosenkörper dürfen einschließlich des Futters an allen messbaren flachen Stellen 2,5 mm einfache Stärke oder 5 mm doppelte Stärke gemessen nicht überschreiten. Der obere Rand der Hose darf nicht höher als 50 mm über der Spitze des Hüftknochens getragen werden. 2. Alle Zugbänder, Reißverschlüsse oder Halterungen zum Festziehen der Hose um Beine oder Hüften sind verboten.

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