Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 51 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 TABELLE 1: Besondere Regeln für Sponsorenzeichen Kategorie/Gegenstand Anwendbare Regel Ausrüstung Waffen Waffen dürfen bis zu zwei (2) gewerbliche Sponsorenzeichen tragen. Auf beiden Seiten des Gewehrs dürfen dieselbe Art und dieselbe Größe der Zeichen zu sehen sein. Andere Ausrüstungsgegenstände Für Gewehrriemen, Kniendrollen, Gewehrstative, Spektivständer, Spektive zur Scheibenbeobachtung, Waffenkoffer, Schießtaschen, Koffer und Kleidersäcke usw. bestehen keine Einschränkungen. Bekleidung Anwendbare Regel Andere Beschränkungen Wettkampfkleidung Für sämtliche Schützenoberbekleidungsteile (Jacke, Weste, T-Shirt oder Pullover usw.) Vorderseite: Schulter- und mittlerer Bereich (oberes und mittleres Drittel des Rumpfes) mit max. 5 Zeichen (3 Sponsoren, 1 ISSF Emblem und/oder 1 Emblem des nationalen Verbandes) Die obere Position auf der linken Seite (rechte Seite für linkshändige Schützen) ist für das ISSF Emblem reserviert. EINE HÄLFTE der linken Seite muss für das Emblem und/oder die Fahne des nationalen Verbandes reserviert sein. Rückseite: Schulterbereich (oberes Drittel des Rumpfs) KEINE Zeichen RESERVIERT für den Namen und die IOC-Abkürzung des Landes des Schützen und/oder die Bib-(Start-)Nummer. Falls eine Landesfahne verwendet wird, muss diese links (aus Sicht einer anderen Person) von der IOC-Abkürzung platziert werden. Rückseite: Mittlerer Bereich (mittleres Drittel des Rumpfes) KEINE Zeichen RESERVIERT nur für die Bib-(Start-)Nummer Brust: Hüftbereich (unteres Drittel des Rumpfes) max. 2 Zeichen keine Rücken: Hüftbereich (unteres Drittel des Rumpfes) max. 3 Zeichen keine Ärmel: max. 1 Zeichen Das gleiche identische Zeichen darf an beiden Ärmeln sein Für sämtliche Hosen, Shorts, Trainingshosen usw. Bei Hosen nur auf den Beinen: 1 Zeichen Das gleiche identische Zeichen darf an beiden Hosenbeinen sein Rock 1 Zeichen keine Formelle Bekleidung Anwendbare Regel Sportanzüge Die offiziellen Sportanzüge dürfen den Namen oder das Warenzeichen von bis zu fünf (5) Sponsoren tragen, je nach Maßgabe des nationalen Verbandes. Zum Sportanzug gehört die von den Schützen und den Mitgliedern der Mannschaft bei allen offiziellen Anlässen der Meisterschaft getragene Bekleidung, von der verlangt wird, dass darauf das Abzeichen, der Name oder die Abkürzung des nationalen Verbandes getragen wird. Eine einzelne Herstellerbezeichnung auf dem Sportanzug gilt noch nicht als Sponsorenzeichen.
RkJQdWJsaXNoZXIy NDAzMjI=