Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 46 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 0.16.1.8 Ein Athlet, der sich nach der Pubertät einer geschlechtsangleichenden Operation unterzogen hat und an einer ISSF-Meisterschaft teilnehmen möchte, muss hierfür die vom IOC festgelegten spezifischen Bedingungen und Kriterien erfüllen. Vor der Wettkampfteilnahme muss der Athlet beim Medizinischen Komitee des ISSF einen Antrag auf die Teilnahme an ISSF-Meisterschaften stellen und das Medizinische Komitee des ISSF und andere Experten müssen entscheiden, ob die IOC-Kriterien erfüllt wurden oder nicht. 0.16.1.9 Gegen Entscheidungen gemäß Artikel 4.1.7 oder Artikel 4.1.8 kann ausschließlich vor dem Internationalen Sportgerichtshof Rechtsbehelf eingelegt werden. 0.16.1.10 Zum Schutz der Würde und Privatsphäre des betreffenden Schützen sind Untersuchungsanträge, im Rahmen der Untersuchung gesammelte Informationen, Untersuchungsergebnisse und Entscheidungen im Zusammenhang mit einem Fall (oder potenziellen Fall) von weiblichem Hyperandrogenismus oder einem Fall, in dem es um einen Schützen geht, der Transgender ist, vertraulich zu behandeln und dürfen vom ISSF weder freigegeben noch veröffentlicht werden. 0.16.2 Kommerzielle Rechte des ISSF 0.16.2.1 Besitz und Nutzung der kommerziellen Rechte Entsprechend der Allgemeinen Bestimmungen des ISSF ist der ISSF der alleinige Halter der Rechte für Rundfunksendungen, Lizensierung, Marketing, Merchandising und Ausrüstung sowie weiterer Rechte, die mit den Meisterschaften und anderen offiziellen Veranstaltungen des ISSF (Generalversammlungen, Kongresse etc.), auch solcher, die noch entwickelt werden, verbunden sind, mit Ausnahme der Olympischen Spiele. Für Meisterschaften des ISSF, mit Ausnahme der Olympischen Spiele, hat der ISSF das Recht, die Rechte für Rundfunksendungen, Lizensierung, Marketing, Merchandising und Ausrüstung zu verkaufen. Der ISSF kann sich dazu entscheiden, einen Teil dieser Recht den Organisatoren einer ISSF Meisterschaft auf Grundlage dieser Leitlinien entweder für eine Gebühr oder gebührenfrei zu übertragen. Unter diesen Umständen vereinbaren der Veranstaltungsorganisator und der ISSF die Bedingungen eines solchen Vertrags. 0.16.2.2 ISSF Logo Das ISSF Logo ist alleiniges Eigentum des ISSF. Seine Verwendung erfordert vorherige Genehmigung durch den ISSF. Alle Details zu genauem Aussehen, Farbe, Schriftart und Verwendung des ISSF Logos sind in den Leitlinien „ISSF Corporate Identity und Design-Vorgaben“ beschrieben, die im ISSF Sekretariat erhältlich sind. 0.16.2.3 Rechte für Rundfunksendungen und weitere Medien Die Rechte beinhalten, sind aber nicht begrenzt auf die Übertragung (live, verzögert oder Highlights) von visuellen Bildern (gemeinsam mit der Übertragung von Ton für den Empfang in Verbindung mit diesen Bildern) für herkömmliche heimische Fernsehgeräte oder noch zu entwickelnde Geräte, durch die die Bilder übertragen oder verbreitet werden. Solche Medien beinhalten auch, sind aber nicht begrenzt auf das Radio, Highlight-Sendungen, Online- und Internetrechte, Archive und Nachrichtenzugänge sowie die Übertragung auf mobile Endgeräte.
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