Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 44 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Der Rekordinhaber erhält ein Diplom des DSB über seine Leistung. Gleiches gilt bei der Einstellung eines Rekords. Eine Liste der anerkannten deutschen Rekorde im Sportschießen wird im Januar jedes Jahres in der Deutschen Schützenzeitung und im Internet veröffentlicht. 0.15 Medienbetreuung Für Presse, Radio und Fernsehen sollen entsprechende Einrichtungen sowie Unterstützung und Zusammenarbeit vorgesehen sein. Die Schützen dürfen jedoch während des Wettkampfes dadurch nicht gestört werden. Die Auswertung muss die Ergebnislisten so rasch wie möglich veröffentlichen. Diese müssen 1. Namen 2. Vornamen 3. Klasse 4. Startnummer 5. Vereins- und Verbandszugehörigkeit 6. Rang und Ergebnis 7. gegebenenfalls Klassifikationsanmerkungen aller angetretenen und nicht angetretenen Schützen enthalten. Die Ergebnislisten können Medien (TV, Printmedien, Online-Diensten) zur Verfügung gestellt werden und werden selbst vom Verband und seinen Untergliederungen durch Aushänge und Veröffentlichungen in Printmedien und Internetauftritten bekannt gemacht. Alle Schützen müssen während des gesamten Wettkampfes ihre Startnummern oberhalb der Gürtellinie an der Rückseite der Kleidung tragen. 0.16 Werbung 0.16.1 Zulassung von Schützen 0.16.1.1 Die ISSF-Zulassungsbestimmungen regeln die Teilnahme von Schützen an ISSF kontrollierten Wettkämpfen / Meisterschaften (siehe ISSF Gerneralregel). Diese Zulassungsbestimmungen müssen bei allen vom ISSF kontrollierten Wettkämpfen / Meisterschaften genau eingehalten werden. 0.16.1.2 Der ISSF erkennt Regel 40 (Zulassungscode), Regel 41 (Nationalität der Sportler) und Regel 50 (Werbung, Kundgebung und Reklame) der Olympischen Charta und die Durchführungsbestimmungen zu diesen Regeln als Grundlage für die Zulassungsbestimmungen des ISSF an. 0.16.1.3 Um für die Teilnahme an einer vom ISSF kontrollierten Meisterschaft zugelassen zu werden, muss ein Schütze gemäß Art. 3.6 der ISSF Generalregel zuvor von seinem nationalen Verband gemeldet werden. Für die Olympischen Spiele oder kontinentale Spiele meldet das zuständige NOK die Sportler. Schützen, die gemeldet werden, müssen:

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