Sportordnung des DSB

DEUTSCHER SCHÜTZENBUND E.V. Waffenaufbewahrung im privaten Bereich (nach § 36 WaffG und § 13 AWaffV) Die Übersicht zeigt verschiedene Kombinationsmöglichkeiten der Aufbewahrung vonWaffen und Munition in Bezug zum jeweiligenWiderstandsgrad der Waffenschränke für den privaten Bereich und für nicht bewohnte Schützenhäuser Erklärung: A-Schrank ohne Innenfach B-Schrank ohne Innenfach 0-Schrank 1-Schrank A-Schrank mit Innenfach B-Schrank mit Innenfach A-Schrank mit Innenfach B Stahlblech-Schrank mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig Sie haben... Änderung des Waffengesetzes ab 06.07.2017 Sie dürfen unterbringen... Liegt das Gewicht des Behältnisses oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss über 200 kg, dürfen bis 10 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden, liegt es unter 200 kg, dann dürfen nur 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden. A A B B A B 0 max. 3 1 1 M Aufbewahrung von Waffen und Munition ab 06.07.2017 DefinitionWaffenschränke 0 = Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 0 nach DIN/EN 1143-1 1 = Sicherheitsbehältnis Widerstandsgrad 1 nach DIN/EN 1143-1 Die bisherigen A- und B-Schränke nach VDMA 24992 sind seit Inkrafttreten des Gesetzes bei einem Neuerwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen nicht mehr zur Aufbewahrung zugelassen. A = Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) B = Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) Eine sog. Überkreuz-Aufbewahrung ist zulässig; d.h. nicht zu einer Waffe gehörende Munition kann gemeinsammit dieser aufbewahrt werden. Beispiel: Kleinkalibermunition darf mit Großkaliberwaffen imWaffenschrank aufbewahrt werden. Grundsätzlich gilt für die Aufbewahrung im privaten Bereich und in nicht bewohnten Schützenhäusern für Luftdruckwaffen und Diabolos folgendes: Luftdruckwaffen/CO 2 -Waffen (bis 7,5 Joule) müssen nicht in klassifizierten Schränken aufbewahrt werden. Sie müssen so gesichert werden, dass ein Abhandenkommen ebenso verhindert wird wie der unbefugte Zugriff durch Dritte; hierfür genügt ein abgeschlossener Schrank oder Raum. Diabolos für Luftdruckwaffen sind keine Munition im Sinne des Waffengesetzes; für sie gelten keine besonderen Vorschriften für die Aufbewahrung, insbesondere können sie auch gemeinsam mit der Luftdruckwaffe verwahrt werden. Aufbewahrung im nicht bewohnten Schützenhaus (§ 13 Abs. 4 AWaffV) Abweichungen hierzu muss der Verein anhand eines Sicherheitskonzeptes mit der zuständigen Behörde abstimmen (§ 13 Abs. 4 AWaffV). Erlaubnispflichtige Kurzwaffen dürfen nur auf der Grundlage eines abgestimmten Sicherheitskonzeptes im unbewohnten Schützenhaus aufbewahrt werden. Deutscher Schützenbund e.V. Lahnstraße 120 65195 Wiesbaden www.dsb.de info@dsb.de Tel. 0611/46807-0 Fax 0611/46807-49 Stand: August 2017 * HARTMANN TRESORE AG Pamplonastraße 2 · 33106 Paderborn Tel (05251) 1744 - 0 · www.hartmann-tresore.de Beratung undWaffenschrank-Katalog kostenlos unter Tel. 0800 - 8 73 76 73 oder info@waffenschraenke.de Krüger Druck & Verlag GmbH & Co. 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Der neue Absatz 4 im § 36 WaffG regelt im Detail, in welcher Weise weiterhin die Aufbewahrung in den bisher zugelassenen A- und B-Schränken nach VDMA 24992 möglich ist. Bis zum 06. Juli 2017 bereits genutzte A- und B-Schränke können weiter im Rahmen der zulässigen Lagerkapazitäten genutzt werden: - vom bisherigen Besitzer - von berechtigten Personen für die Dauer einer gemeinschaftlichen Aufbewahrung in häuslicher Gemeinschaft; vgl. hierzu § 13 Abs. 10 (alt) bzw. 8 (neu) AWaffV mit der Auslegung in Nr. 36.2.14 Verwaltungsvorschrift. Wichtig hierbei ist, dass der Eigentümer des Behältnisses dieses dem Mitbenutzer im Todesfall vererben kann. Nach der Begründung des Änderungsgesetzes gilt dies auch dann, wenn die häusliche Gemeinschaft und die gemeinschaftliche Aufbewahrung erst nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes begründet wurden. Zum Nachweis gegenüber der Behörde wird in diesen Fällen eine schriftliche Vereinbarung und erbrechtlich ein Vermächtnis erforderlich sein können. 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