Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 35 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 0.9.8.2 Regelverletzungen – Sicherheitsvergehen Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen, die geladene Waffe aus der Hand legen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, werden disqualifiziert und vom Stand verwiesen. Wenn ein Schütze vor dem Kommando Laden bzw. vor Beginn der Vorbereitungszeit einen Schuss abgibt wird dieser disqualifiziert. Wird ein Schuss nach dem Kommando „Stopp“ abgegeben wird der Schütze disqualifiziert, wenn davon die Sicherheit betroffen ist. Wer einen im Stand befindlichen Schützen durch Anrufe, Bemerkungen oder in anderer Weise stört oder zu stören versucht oder fremde Waffen oder Ausrüstungsgegenstände ohne Erlaubnis berührt, kann vom Stand verwiesen werden. Trifft der Verweis einen Schützen, so wird er disqualifiziert. Wer durch ungebührliches Verhalten gegenüber Schützen oder Mitarbeitern den Ablauf der Veranstaltung stört oder zu stören versucht, kann vom Stand verwiesen werden. Trifft der Verweis einen Schützen, so wird er disqualifiziert. Bei einer offenkundigen Regelverletzung (Waffen, Bekleidung, Stellung, Schießfolge usw.) muss zuerst eine Warnung (Gelbe Karte) ausgesprochen werden, und zwar möglichst während des Trainings oder der Probeschüsse. Korrigiert der Schütze den Fehler nicht vor dem nächsten Schuss, muss er mit Abzug von zwei Ringen (einem Treffer beim Flintenschießen/10 m Mehrschüssige Luftpistole) vom Resultat der ersten Wettkampfserie bestraft werden. Wenn der Schütze auch dann den Fehler nicht korrigiert, muss er disqualifiziert werden. Nicht gestattete Anschlagsformen sowie der Gebrauch unerlaubter Hilfsmittel ziehen eine Disqualifikation nach sich. Bei versteckter (absichtlicher) Regelverletzung wird der Schütze disqualifiziert. Wenn ein Schütze den Wettkampf mit einer nicht von der Waffenkontrolle zugelassenen Waffe oder Ausrüstung beginnt, muss er mit Abzug von zwei Ringen (einem Treffer beim Flintenschießen/10 m Mehrschüssige Luftpistole) vom Resultat der ersten Wettkampfserie bestraft werden. Er darf den Wettkampf so lange nicht fortsetzen, bis die Ausrüstungskontrolle seine Waffe oder Ausrüstung überprüft und zugelassen hat. Er darf das Schießen erst zu einer von der Schießleitung/Jury festgelegten Zeit fortsetzen und erhält weder eine Zeitgutschrift noch zusätzliche Probeschüsse zuerkannt. 0.9.8.3 Ring- /Trefferabzug Abzüge vom Ergebnis müssen immer in jener Serie erfolgen, in der die Regelverletzung erfolgte. Handelt es sich um allgemeine Abzüge, müssen sie von den niedrigsten Wettkampfschusswerten der ersten Serie erfolgen. 0.10 Waffen- und Ausrüstungskontrolle Jeder Schütze ist für seine Ausrüstung gemäß der Regel der Sportordnung selbst verantwortlich. Der Schütze darf sich der Ausrüstungskontrolle durch die Beauftragten des Veranstalters nicht verweigern.
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