Sportordnung des DSB

Finalregeln und Endkampfregeln Teil 15; Seite 29 15 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Fin lregeln und Endkampfregeln Teil 15; Seite 2 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2023 k) FERTIGHALTUNG (8.7.2) Falls die Wettkampfjury feststellt, dass eine Athletin den Arm zu früh hochgehoben oder nicht tief genug wie vorgeschrieben hält, muss die Athletin einen Abzug von zwei (2) Treffern in der jeweiligen Serie (Grüne Karte) erhalten. Im Finale wird keine Verwarnung gegeben. Falls die Athletin das Vergehen wiederholt, muss sie disqualifiziert werden (Rote Karte). Um einen Verstoß gegen die Fertighaltung anzuzeigen, müssen mindestens zwei Jurymitglieder ein Zeichen geben (z.B. durch erheben einer Fahne oder einer Karte) was anzeigt, dass die Athletin den Arm zu früh gehoben hat, bevor ein Trefferabzug oder eine Disqualifikation vorgenommen wird. l) FEHLFUNKTIONEN (8.9.2) Fehlfunktionen in den Probeserien können nicht reklamiert oder Serie komplettiert werden. (ERLAUBTE oder NICHT- ERLAUBTE) kann im Finale reklamiert werden. Falls eine Fehlfunktion während einer WETTKAMPFSERIE auftritt, muss eine Standaufsicht die Fehlfunktion als ERLAUBTE oder NICHT-ERLAUBTE erklären. Falls die Fehlfunktion ERLAUBT ist, muss die Athletin die Serie sofort komplettieren, während die anderen Athleten warten. Sie hat 15 Sekunden Zeit, um für die Komplettierung der Serie fertig zu sein. Für jede weitere Fehlfunktion ist keine weitere Komplettierung erlaubt und nur die angezeigten Treffer werden gezählt.

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