Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Regeln für das Bogenlaufen Teil 13; Seite 33 13 13.10.1 Schießtraining Für das Schießtraining ist ein vom Schießbereich getrennter Einschießbereich mit Übungsscheiben bereit zu stellen. Die Scheiben müssen so aufgestellt sein, dass die Auflagen auf der gleichen Höhe und in der gleichen Entfernung wie beim Wettkampf liegen. Es müssen Scheibenbilder für alle an diesem Tag stattfindenden Wettkämpfe vorhanden sein. 13.10.2 Lauftraining Den Athleten muss eine Laufstrecke für das Aufwärmen zur Verfügung stehen, welche den Wettkampfbetrieb nicht beeinträchtigt. 13.11 Bekleidung Erlaubte Bekleidung (einschließlich Siegerehrung): n Laufschuhe; n L aufkleidung, die den Wetterbedingungen angepasst ist, einschließlich Shorts und Tanktops. n W erbung ist innerhalb der in den allgemeinen Regeln der DSB SPO 0.16 festgelegten Grenzen erlaubt. n A uf dem gesamten Wettkampffeld ist ein nackter Oberkörper untersagt. n A ls erlaubte Schutzausrüstung für den Athleten sind zugelassen: Brustschutz, Armschutz sowie Fingerschutz entsprechend dem Abschnitt der jeweiligen Bogenart. Für das kniende Schießen ist ein Knieschoner (siehe 13.1.2.4) zugelassen. 13.12 Ausrüstungskontrolle Die Ausrüstungskontrolle findet direkt vor dem Wettkampf im Schießbereich statt. Nachkontrollen können bis unmittelbar nach Wettkampfende durchgeführt werden. 13.13 Wettkampfausschreibung In der Wettkampfausschreibung wird festgelegt, welche Wettbewerbe durchgeführt werden. In der Ausschreibung wird neben der tatsächlichen Länge der Laufstrecke auch die Anzahl der vom Ausrichter gestellten Wettkampfscheiben angegeben. 13.14 Ausnahmeregelungen Abweichend von diesen Regeln können vom Veranstalter bzw. Ausrichter Ausnahmeregelungen für den Wettkampf festgelegt werden. Sie müssen bereits in der Ausschreibung klar erkennbar sein und durch Aushang am Wettkampfort vor Beginn des Wettkampfes zusätzlich veröffentlicht werden.
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