Sportordnung des DSB

Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Regeln für das Bogenlaufen Teil 13; Seite 29 13 13.9.2 Schießbereich Der Schießbereich (Abb. 9) muss rechtwinklig angelegt sein. Die Entfernung von der Schießlinie zu den Scheiben laut Tabelle 2 bzw. Abb. 9 muss von einem Punkt, der senkrecht unter der Scheibenmitte liegt, zur Schießlinie hin vermessen werden. Die Maßtoleranz darf +/- 10 cm nicht überschreiten. Ein Sicherheitsbereich zwischen dem Schießbereich, der Laufstrecke und dem Zuschauerbereich muss gewährleistet sein. Abb. 9: Aufbau des Schießbereichs 13.9.2.1 Schießlinie Es ist eine Schießlinie, von der geschossen wird, zu ziehen. An der Schießlinie ist auf Höhe jeder Scheibe ein Pfeilständer aufzustellen, dessen Position an der Schießlinie durch den Athleten verändert werden kann. Jedem Athleten steht ein Raum von mindestens 1,75 m auf der Schießlinie und 1,5 m hinter der Schießlinie zur Verfügung, der als Rechteck ausgeführt ist und deutlich gekennzeichnet sein muss. Dieser Raum wird als „Athleten-Schießzone“ bezeichnet. Die Mitte dieses Raumes, die sich direkt gegenüber der Mitte der Scheibe befindet, wird 4 bis 5 m vor der Schießlinie mit der Scheibennummer versehen. Hinter der Athleten-Schießzone verläuft die Laufstrecke. Es muss ausreichend Platz von mindestens 3 m vorgehalten werden, damit Athleten einander passieren können, ohne sich gegenseitig zu behindern. 13.9.2.2 3 m-Linie Eine Linie in 3 m Entfernung vor der Schießlinie ist über die gesamte Breite des Schießbereichs zu ziehen. Pfeile, die in den Bereich zwischen der Schieß- und der 3 m-Linie fallen, gelten als nicht geschossen.

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