Sportordnung des DSB

Finalregeln und Endkampfregeln Teil 15; Seite 7 15 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 15.1.1.10 Offizielle für Finale Ein Finale sollte von folgenden Mitarbeitern durchgeführt werden: n erfahrener Schießleiter mit Kampfrichter-Lizenz; n verantwortliche Wettkampf-Jury, die die Durchführung des Finals überwacht; n Klassifikations-Jury, die die Wertung überwacht; n P rotest-Jury: Ein Mitglied des Berufungskampfgerichts, die verantwortliche Wettkampf-Jury und eine weitere Jury bilden die Protest-Jury (das Kampfgericht) im Finale und entscheiden Proteste, die während des Finales erhoben werden, endgültig. Gegen diese Entscheidungen kann keine Berufung eingelegt werden; n e in oder zwei erfahrene Standaufsichten unterstützen den Schießleiter, beispielsweise beim Überprüfen der Sicherheit, beim Behandeln von Waffenstörungen, beim Begleiten der Sportler zum Finalstand; n e in Technischer Mitarbeiter bedient das elektronische Scheibensystem und sorgt für die Ergebnisdarstellung; n e in Moderator arbeitet eng mit dem Schießleiter zusammen und stellt die Finalisten vor sowie kom- mentiert Tabellenstände und Ergebnisse; n e in Tonmitarbeiter bedient die Mikrofon-/Lautsprecheranlage und die Musikanlage im Finale. 15.1.1.11 Produktion eines Finales und Musik Ein Finale soll mit Musik, Ansagen und Kommentaren, Farbe, Licht und Kommandos so produziert werden, dass die Sportler und ihre Leistungen in ansprechender und begeisternder Weise für Zuschauer und Medien präsentiert werden. 15.1.1.12 Vorstellung der Finalisten Nach dem Probeschießen bleiben die Gewehrschützen im Stand, müssen das Gewehr jedoch aus der Schulter absenken und den Kopf zu den Zuschauer drehen. Pistolenschützen müssen die Pistole ablegen und sich mit dem Körper zu den Zuschauern umdrehen. Der Moderator stellt die Finalisten vor, mit Namen, Verband und kurzen Informationen über jeden Sportler. Auch Schießleiter und verantwortliche Wettkampf-Jury werden vorgestellt. 15.1.1.13 Regeln und Verfahren für ein Finale a) Die Sportordnung gilt für alle Fälle, die nicht explizit durch die Finalregeln abgedeckt sind. b) Nach der Meldung zum Finale und Prüfung der Ausrüstung ist es den Sportlern oder ihren Trainern spätestens 18 Minuten vor Startzeit (15 Minuten bei 25 m Finalen) zu erlauben, ihre Gewehre bzw. Pistolen sowie die Ausrüstung auf die Finalstände zu bringen. Gewehr-/Pistolenkoffer, Ausrüstungs- koffer, Rucksäcke, Taschen o. ä. dürfen nicht auf den Finalständen verbleiben. Sportler und Trainer müssen dann wieder zurück zum Vorbereitungsraum für das Finale und darauf warten, dass sie an die Stände gerufen werden. c) Gewehrschützen müssen voll angekleidet einlaufen, mit geschlossener Jacke und Hose, sobald sie an die Stände gerufen werden. d) Sobald die Finalisten an die Stände gerufen worden sind, dürfen sie mit ihren Gewehren bzw. Pistolen umgehen, in den Anschlag gehen und Anschlags- und Zielübungen machen. Sie dürfen jedoch nicht die Sicherheitseinrichtung entfernen oder Trockenschüsse machen, bis das Kommando zur Vorbereitungszeit gegeben wird.

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