Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 29 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 0.8.5.3 Beschwerde während des Probeschießens Reklamiert ein Schütze während des Probeschießens die korrekte Aufzeichnung bzw. die Auswertung seiner Schüsse, so kann ihn die Jury auf einen Ersatzstand verlegen. Der Schütze erhält Extraprobeschüsse bzw. eine Extraprobeserie und eine entsprechende Zeitgutschrift. Im Finale 10 m und 50 m erhalten die anderen Schützen maximal fünf Extraprobeschüsse. Die Jury prüft so bald wie möglich die Probeschüsse anhand der Kontroll-/Hintergrundscheibe bei 25-m-, 50-m-, 100-m- und 300-m-Wettbewerben oder anhand des schwarzen Papierstreifens (10 m) mittels des Kontrollausdrucks (LOG-Print) auf dem ursprünglichen Schützenstand. Ergibt diese Nachkontrolle, dass die Scheibe auf dem ursprünglichen Schützenstand korrekte Ergebnisse geliefert hat, wird der Schütze mit einem Abzug von zwei Ringen vom niedrigsten Schusswert der ersten Serie im Eliminations-/Qualifikationswettkampf oder im Finale vom ersten Wettkampfschuss bestraft. 0.8.5.4 Fehlfunktion des Papier- oder Gummibandes Entscheidet die Jury, dass eine Fehlfunktion des Papier- oder Gummibandes vorliegt, wird der Schütze an einen Ersatzstand verlegt. Siehe auch Regel 0.8.4.1. Der Schütze darf bei Beginn seiner um fünf Minuten verlängerten Restwettkampfzeit vor Abgabe der Wertungsschüsse eine unbegrenzte Anzahl von Probeschüssen abgeben. Danach hat er die restlichen Wettkampfschüsse einschließlich einer von der Jury bestimmten Anzahl von Wiederholungsschüssen abzugeben. Die Wettkampfzeit für die Wiederholungsschüsse/restlichen Wettkampfschüsse berechnet sich nach: Wettkampfzeit: Anzahl der Wertungsschüsse x abzugebende Schüsse. Als Ergebnis sind bei dem Schützen die auf dem Monitor der ersten Scheibe korrekt angezeigten Schüsse und die auf der zweiten Scheibe angezeigten Wettkampfschüsse zu werten. Nach dem Wettkampf entscheidet die Jury, welche Schüsse von jeder Scheibe gewertet werden. 0.8.5.5 Prozedur nach einem Protest, einer Beschwerde, einer Nichtanzeige usw. bei elektronischen Scheiben Ein Jurymitglied sammelt folgende Unterlagen 1. die Hintergrundscheiben müssen mit der Standnummer und einer Orientierung versehen sein. 2. Kontrollscheiben und Kontrollblätter (müssen mit der Standnummer und einer Orientierung gekennzeichnet werden) 3. das Kontrollblatt (25 m/50 m/100 m/300 m); wenn ein Schussloch außerhalb des Bereichs des Kontrollblatts liegt, muss die geometrische Beziehung zwischen dem Kontrollblatt und der Kontrollscheibe vor Entfernung des Kontrollblatts hergestellt werden; 4. die Kontrollscheibe (25 m/50 m/100 m/300 m); 5. das schwarze Papierband (10 m); 6. das schwarze Gummiband (50 m); 7. den Durchgangsbericht; 8. den LOG-Ausdruck; 9. die Computerdaten des Zentralrechners (wenn erforderlich). 10. Ein Jurymitglied überprüft die Vorderseite der elektronischen Scheibe, den Rahmen und die Umgebung auf die Lage von Schusslöchern.

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